Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Doch auch jemand, der diesen GdB nicht erreicht, braucht unter Umständen besonderen Schutz und mehr Fürsorge als gesunde Arbeitnehmer. Deshalb können Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 ihre Gleichstellung beantragen.