Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Schwerbehinderung

BRK+
Das ist beim Antrag auf Gleichstellung zu beachten
Bild: © Nadezhda Kurbatova/istock/Getty Images Plus

Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Doch auch jemand, der diesen GdB nicht erreicht, braucht unter Umständen besonderen Schutz und mehr Fürsorge als gesunde Arbeitnehmer. Deshalb können Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 ihre Gleichstellung beantragen.

1 von 1