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Sondervergütung

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Dürfen Sondervergütungen bei Krankheit gekürzt werden?
Bild: ©AndreyPopov/iStock/Getty Images Plus

In vielen Unternehmen bekommen die Beschäftigten sogenannte Sondervergütungen, also spezielle zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers wie etwa das Weihnachtsgeld. Doch im Krankheitsfall darf der Arbeitgeber diese Sonderleistung unter Umständen kürzen. Das geht aber nur, wenn strenge Voraussetzungen erfüllt sind.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf Feiertagszuschläge hat, wenn an seinem regelmäßigen Beschäftigungsort ein Feiertag ist – auch wenn er an diesem Tag in einem anderen Bundesland ohne Feiertag arbeitet. Der regelmäßige Arbeitsort bestimmt also den Anspruch auf Zuschläge laut TV-L.

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Frau liegt krank auf einem Sofa.
Bild: ©drubig-photo/stock.adobe.com

In vielen Unternehmen bekommen die Beschäftigten sogenannte Sondervergütungen, also spezielle zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers wie etwa das Weihnachtsgeld. Auch das Urlaubsgeld und Jubiläums- sowie Treueprämien zählen dazu. Gerade Arbeitnehmer mit eher niedrigem Einkommen planen solche Zahlungen fest ein, z. B. für Anschaffungen oder Urlaube. Doch im Krankheitsfall heißt es unter Umständen, auf das Extragehalt verzichten zu müssen.

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