Das LAG Niedersachsen hat verdeutlicht, dass sich Arbeitnehmer an geltende Sicherheitsanweisungen halten müssen. Ansonsten droht ihnen die Kündigung durch den Arbeitgeber. Das gilt insbesondere dann, wenn sie sich uneinsichtig zeigen und es immer wieder zu Verstößen kommt.
Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Arbeitgeber, die Lieferkette zu kontrollieren. Doch hier sind insbesondere auch die Arbeitnehmervertreter gefragt. Ihren Einfluss beleuchtet eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung.