Scheinselbstständigkeit am Bau: Das Hessische Landessozialgericht hat klargestellt, dass vermeintlich selbstständige Werkunternehmer in Wahrheit abhängig beschäftigt waren – mit allen Konsequenzen für die Sozialversicherung. Für Betriebsräte ist das Urteil ein wichtiges Signal: Es stärkt die soziale Absicherung von Beschäftigten und setzt klare Grenzen für den Missbrauch von Werkverträgen.