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Überstunden

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Teilzeitkräfte dürfen bei Überstundenzuschlägen nicht benachteiligt werden. Eine Pflegekraft klagte erfolgreich gegen ihren Arbeitgeber, weil ihr trotz Mehrarbeit weder Zuschläge noch Zeitgutschriften gewährt wurden. Das Gericht stellte fest, dass die tarifliche Regelung eine unzulässige Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten darstellt – und sprach der Klägerin nicht nur die Zeitgutschrift, sondern auch eine Entschädigung zu.

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Illustration einer Frau, die auf einer Uhr mit ihrem Laptop meditiert.
Bild: © Nuthawut Somsuk/iStock/Getty Images Plus

Gleitzeit gehört in vielen deutschen Betrieben zum Alltag. Im besten Fall profitieren Beschäftigte und Arbeitgeber. Bei entsprechenden Betriebsvereinbarungen bestimmt der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG erzwingbar mit.

In nur 30 Minuten erfahren Sie, welche rechtlichen Vorgaben es hier gibt und wie Sie dabei mitbestimmen können.

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