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Urlaubsanspruch

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Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

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Frau im Büro träumt vom Strandurlaub.
Bild: ©rraya/iStock/Getty Images Plus

Pandemie, Energiekrise, Inflation: Kurzarbeit könnte in den nächsten Monaten wieder häufiger werden. Dann stellt sich die Frage, wie sich die reduzierte Arbeitszeit auf den Urlaubsanspruch auswirkt. Das Bundesarbeitsgericht hat dies nun beantwortet und klargemacht, dass in diesem Fall auch der Urlaub anteilig weniger wird.

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Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Aufgrund der in der Pandemie eingeführten Kurzarbeit wurde der Urlaubsanspruch entsprechend angepasst. Dagegen klagte die Arbeitnehmerin und verlor vor Gericht.

Die Rechtsprechung des BAG zur Übertragbarkeit von Urlaub bzw. zum Verfall nicht genommener Urlaubstage ist zurzeit in aller Munde. Das Gericht hat nun deutlich gemacht, dass die Verjährung für Urlaub nur dann zu laufen beginnt, wenn der Arbeitgeber seinen diesbezüglichen Hinweis- und Mitwirkungspflichen nachkommt.

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Rettungsring auf dem Meer
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Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

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Zwei Liegen am Strand mit Palme.
Bild: ©icemanphotos/stock.adobe.com

§ 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt, dass der Jahresurlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss. Sonst besteht die Gefahr, dass die nicht genommenen Urlaubstage verfallen. Allerdings gilt das nicht absolut, sondern es sind einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Auch für Betriebsräte ist es sinnvoll, die entsprechenden rechtlichen Grundzüge zu kennen. Nur so können sie überprüfen, ob sich der Arbeitgeber korrekt verhält.

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Tochter, die die kranke Mutter besucht und auf die Stirn küsst, während sie sich im Krankenhausbett ausruht.
Bild: ©Ridofranz/iStock/Getty Images Plus

Waren Beschäftigte lange krank, galt nach der Rechtsprechung des BAG bisher uneingeschränkt, dass ihr Urlaubsanspruch nach 15 Monaten verfallen ist. Doch nun kommt es darauf an, ob der Beschäftigte im Urlaubsjahr (wenn auch nur kurz) gearbeitet hat. Falls ja, bleiben die Tage erhalten.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Dem Kläger wurde sein jährlicher Urlaub von 30 Arbeitstagen nicht gewährt. Bei einer Umstrukturierung der Zusammenarbeit, verlangte der Arbeitnehmer unter anderem Abgeltung von Urlaub aus seiner Beschäftigungszeit vor der Vertragsänderung. Der Arbeitgeber berief sich auf die Verjährung des Urlaubsanspruchs. Der Kläger gewann überwiegend vor Gericht.

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