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virtuelle Sitzungen

BRK+
Online Sitzung eines Arbeitsteams.
Bild: ©Vadym Pastukh/iStock/Getty Images Plus

Virtuelle Sitzungen des Betriebsrats sind nach § 30 BetrVG inzwischen dauerhaft erlaubt. Das erleichtert die Gremiumsarbeit in jedem Fall erheblich – ob nun in oder auch unabhängig von einer Pandemie. Einige Grundregeln sind allerdings zur rechtssicheren Durchführung zu beachten.

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