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Wahlrecht

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Wahlzettel wird in Wahlurne geworfen.
Bild: ©Rawpixel/iStock/Getty Images Plus

Das BetrVG regelt in § 7 klar, wer den Betriebsrat wählen darf. Außerdem legt es in § 8 fest, wer sich in das Gremium wählen lassen kann. Wichtig: Ohne Eintragung in die Wählerliste darf niemand seine Stimme abgeben.

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