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Webinar

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Gruppe multiethnischer Geschäftsleute diskutiert gemeinsam im Amt
Bild: ©AndreyPopov/iStock/Getty Images Plus

Ein aktuelles Urteil zeigt, dass sich der Betriebsrat in der Regel nicht auf Webinare verweisen lassen muss. Das gilt zumindest dann, wenn die Schulung erforderlich ist und alle Interessen einbezogen wurden.

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