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Wettbewerbsverbot

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Zahlungen aus virtuellen Aktienoptionen bei der Berechnung der Karenzentschädigung berücksichtigt werden können – jedoch nur, wenn die Optionen noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgeübt wurden. Nachträglich eingelöste Optionen nach Vertragsende zählen nicht zu den maßgeblichen Leistungen im Sinne des § 74 HGB und bleiben daher unberücksichtigt.

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Non-Compete Agreement
Bild: ©Piotrekswat/iStock/Getty Images Plus

Wettbewerbsverbote für ausscheidende Mitarbeiter können ein Mittel für den Arbeit­geber sein, sich zu schützen. Doch für deren Gültigkeit gibt es strikte Vorgaben. Nutzen Sie Ihr Überwachungsrecht nach § 80 Abs. 1 BetrVG, um zu kontrollieren, ob der Arbeitgeber über das Ziel hinausschießt.

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