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Widerspruch

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Komposition mit menschlicher Handkontrolle, wobei Stücke eines Diagramms isoliert werden.
Bild: ©master1305/iStock/Getty Images Plus

§ 102 Abs. 1 BetrVG bestimmt, dass der Betriebsrat vor jeder geplanten Kündigung vom Arbeitgeber informiert und angehört werden muss. Unterbleibt die Anhörung, ist die Kündigung nicht wirksam. Es ist ebenfalls gesetzlich geregelt, in welchen Fällen das Gremium der Entlassung widersprechen kann.

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