Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Zustimmungsverweigerung

BRK+
Arbeitsvertrag wird unterschrieben.
Bild: ©Anja Götz/stock.adobe.com

Das wesentliche Merkmal einer Einstellung ist die Eingliederung einer Person in den Betrieb, um zusammen mit anderen Beschäftigten den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs durch weisungsgebundene Tätigkeit zu erfüllen. Unerheblich ist dabei, in welchem Rechtsverhältnis derjenige zum Arbeitgeber steht und ob es überhaupt eines gibt. Voraussetzung ist lediglich, dass der Betroffene tatsächlich im Betrieb arbeitet und dabei dem Direktionsrecht des Arbeitgebers untersteht.

BRK+
Frau lehnt einen Vertrag ab.
Bild: ©Motortion/iStock/Getty Images Plus

Personelle Einzelmaßnahmen wie Einstellungen, Ein- und Um­gruppierungen sowie Versetzungen gehören zu den wichtigsten Themen der Betriebsratsarbeit. Nach § 99 Abs. 2 BetrVG darf der Arbeitgeber diese Maßnahmen nur umsetzen, wenn Sie ihnen entweder zugestimmt haben oder er die fehlende Zustimmung durch das Arbeitsgericht hat ersetzen lassen.

1 von 1