Einstellung: Religion kann zulässiges Kriterium sein
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Eine konfessionslose Bewerberin wird nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen und verlangt Entschädigung wegen Diskriminierung. Das BAG klärt, wann die Kirchenzugehörigkeit tatsächlich Voraussetzung für einen Job sein darf – eine Entscheidung, die Betriebsräte bei Stellenausschreibungen und Einstellungen kennen sollten.
DER STREITFALL
Die Parteien streiten über eine Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund der Religion. Der beklagte Arbeitgeber, ein…