Bei geplanten betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber den Betriebsrat nach § 102 BetrVG anhören. Allerdings ist das Gremium nicht in der Lage, die Entlassung zu verhindern. Der Beschäftigte kann sich nur selbst in Form einer Kündigungsschutzklage gegen die Entlassung wehren.
Oft entscheiden Sekunden darüber, wie das weitere Leben verläuft. Das gilt ganz besonders auch für Unfälle und deren Folgen. Wer durch einen Unfall oder auch eine Krankheit erwerbsunfähig geworden ist, muss viele Veränderungen akzeptieren. Dabei können Betroffene jede Unterstützung gebrauchen – auch die des Betriebsrats.
Auch für das Jahr 2026 haben gesetzlich versicherte Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn sie ihr krankes Kind betreuen müssen. So können sie sich praktisch ohne finanzielle Einbußen der Familie widmen. Betriebsräte sollten Mitarbeitende über ihre Rechte informieren und sie bei der Antragstellung unterstützen.
Manche Dinge sind sehr klein und gerade deshalb extrem schädlich. So verhält es sich z. B. mit Staub am Arbeitsplatz. Sind Beschäftigte ihm länger ausgesetzt, drohen ernsthafte Erkrankungen. Betriebsräte sollten daher genau prüfen, ob der Arbeitgeber die gesetzlichen Grenzwerte für die Belastung am Arbeitsplatz einhält.
Flexible Arbeitszeiten stehen auf der Wunschliste vieler Beschäftigter ganz oben. Dies lässt sich gut mit einem Ampelkonto lösen, das die Arbeitszeit über das ganze Jahr hinweg dokumentiert. Um für klare Verhältnisse zu sorgen, ist es ratsam, die entsprechenden Einzelheiten in einer Betriebsvereinbarung zu regeln. Nutzen Sie dazu Ihr erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.
Ab dem Jahr 2026 profitieren rund 650.000 Leiharbeitskräfte in Deutschland von spürbaren Gehaltssteigerungen. Ein neu abgeschlossener Tarifvertrag sieht vor, dass die Entgelte in drei Stufen um insgesamt neun Prozent angehoben werden. Betriebsräte im Entleiherbetrieb haben mehrere Informations- und Mitwirkungsrechte im Hinblick auf die eingesetzten Leiharbeitnehmer.
Die Wirtschaft läuft in Deutschland schon länger nicht mehr rund. Langsam schlagen sich diese Probleme auf den Arbeitsmarkt durch und in immer mehr Betrieben wird Kurzarbeit zum Thema. Bei der Einführung und Gestaltung von Kurzarbeit kann der Betriebsrat immerhin in einigen wichtigen Punkten mitbestimmen.