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Arbeitsrecht

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Staub am Arbeitsplatz: Werden die Grenzwerte eingehalten?
Bild: © cyano66 / iStock / Getty Images Plus

Manche Dinge sind sehr klein und gerade deshalb extrem schädlich. So verhält es sich z. B. mit Staub am Arbeitsplatz. Sind Beschäftigte ihm länger ausgesetzt, drohen ernsthafte Erkrankungen. Betriebsräte sollten daher genau prüfen, ob der Arbeitgeber die gesetzlichen Grenzwerte für die Belastung am Arbeitsplatz einhält.

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Stempeluhr
Bild: © Ralf Geithe / iStock / Getty Images Plus

Flexible Arbeitszeiten stehen auf der Wunschliste vieler Beschäftigter ganz oben. Dies lässt sich gut mit einem Ampelkonto lösen, das die Arbeitszeit über das ganze Jahr hinweg dokumentiert. Um für klare Verhältnisse zu sorgen, ist es ratsam, die entsprechenden Einzelheiten in einer Betriebsvereinbarung zu regeln. Nutzen Sie dazu Ihr erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.

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Leiharbeiter erhalten künftig höhere Löhne
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Ab dem Jahr 2026 profitieren rund 650.000 Leiharbeitskräfte in Deutschland von spürbaren Gehaltssteigerungen. Ein neu abgeschlossener Tarifvertrag sieht vor, dass die Entgelte in drei Stufen um insgesamt neun Prozent angehoben werden. Betriebsräte im Entleiherbetrieb haben mehrere Informations- und Mitwirkungsrechte im Hinblick auf die eingesetzten Leiharbeitnehmer.

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Wieder mehr Kurzarbeit in den Betrieben
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Die Wirtschaft läuft in Deutschland schon länger nicht mehr rund. Langsam schlagen sich diese Probleme auf den Arbeitsmarkt durch und in immer mehr Betrieben wird Kurzarbeit zum Thema. Bei der Einführung und Gestaltung von Kurzarbeit kann der Betriebsrat immerhin in einigen wichtigen Punkten mitbestimmen.

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Würfel mit rotem Kreuz wird hochgehalten und Würfel mit grünem Haken liegt auf dem Tisch
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In nur 45 Minuten erfahren Sie, welche Fragen häufig falsch beurteilt werden und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.

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Ist ein Handyverbot am Arbeitsplatz zulässig?
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Arbeitgeber dürfen die Nutzung von Handys am Arbeitsplatz grundsätzlich einschränken. Dies erlaubt ihnen ihr Weisungsrecht. Doch dabei gibt es einiges zu beachten – und auch eine Mitbestimmung durch den Betriebsrat kann unter Umständen erforderlich sein.

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Das sind Ihre Rechte bei Einstellungen
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Inhouse-Seminar für den Betriebsrat nicht verpflichtend

Unter dem Begriff Einstellung werden sowohl der Abschluss eines Arbeitsvertrags als auch die zeitlich damit zusammenfallende oder auch nachfolgende tatsächliche Arbeitsaufnahme im Betrieb verstanden. Fallen die Zeitpunkte auseinander, löst die jeweils erste Maßnahme das Mitbestimmungsrecht aus.

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Vertragsabschluss
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Personelle Einzelmaßnahmen – und davon ganz besonders Einstellungen – nehmen einen großen Teil der Betriebsratsarbeit ein; sie gehören zweifelsohne zum Tagesgeschäft. Es ist daher sinnvoll, sich immer wieder mit den rechtlichen Grundzügen dieser Vorgänge zu befassen. Auch der Inhalt des Zustimmungsverweigerungsrechts des Betriebsrats nach § 99 Abs. 2 BetrVG sollte Ihnen gut bekannt sein

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Wann der Arbeitgeber Kündigungsgründe nachschieben kann
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Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung angehört werden – sonst ist die Kündigung unwirksam. Doch was gilt, wenn dem Arbeitgeber nachträglich neue Kündigungsgründe bekannt werden? Unter bestimmten Bedingungen dürfen solche Gründe nachgeschoben werden.

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