Arbeitgeber dürfen die Nutzung von Handys am Arbeitsplatz grundsätzlich einschränken. Dies erlaubt ihnen ihr Weisungsrecht. Doch dabei gibt es einiges zu beachten – und auch eine Mitbestimmung durch den Betriebsrat kann unter Umständen erforderlich sein.
Unter dem Begriff Einstellung werden sowohl der Abschluss eines Arbeitsvertrags als auch die zeitlich damit zusammenfallende oder auch nachfolgende tatsächliche Arbeitsaufnahme im Betrieb verstanden. Fallen die Zeitpunkte auseinander, löst die jeweils erste Maßnahme das Mitbestimmungsrecht aus.
Personelle Einzelmaßnahmen – und davon ganz besonders Einstellungen – nehmen einen großen Teil der Betriebsratsarbeit ein; sie gehören zweifelsohne zum Tagesgeschäft. Es ist daher sinnvoll, sich immer wieder mit den rechtlichen Grundzügen dieser Vorgänge zu befassen. Auch der Inhalt des Zustimmungsverweigerungsrechts
des Betriebsrats nach § 99 Abs. 2 BetrVG sollte Ihnen gut bekannt sein
Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung angehört werden – sonst ist die Kündigung unwirksam. Doch was gilt, wenn dem Arbeitgeber nachträglich neue Kündigungsgründe bekannt werden? Unter bestimmten Bedingungen dürfen solche Gründe nachgeschoben werden.
Was tun, wenn der Arbeitgeber den Krankenschein anzweifelt? In einem aktuellen Fall entschied das Arbeitsgericht Berlin: Beschäftigte können ihre Erkrankung auch durch Zeugenaussagen ihres Arztes vor Gericht belegen – selbst wenn der Beweiswert der AU erschüttert ist.
In einigen Fällen zahlt der Arbeitgeber ausscheidenden Beschäftigten eine Abfindung, etwa auf der Grundlage eines Sozialplans. Dieses Geld muss der Arbeitnehmer versteuern. Dabei gewährt die sogenannte Fünftel-Regelung Steuervorteile. 2025 gab es hier wichtige Änderungen, über die Sie die Kollegen informieren sollten.
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat geurteilt, dass Beschäftigte nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind, wenn sie bei der Arbeit vergessene Tabletten aus dem Auto holen und dabei stürzen. Dies sei eine private Tätigkeit und habe nichts mit der Arbeit zu tun.
Das LAG Niedersachsen hat verdeutlicht, dass sich Arbeitnehmer an geltende Sicherheitsanweisungen halten müssen. Ansonsten droht ihnen die Kündigung durch den Arbeitgeber. Das gilt insbesondere dann, wenn sie sich uneinsichtig zeigen und es immer wieder zu Verstößen kommt.
In vielen Betrieben haben Mitarbeiter durch Zielvereinbarungen die Möglichkeit, Prämien zu erhalten. Die darin vereinbarten Vorgaben müssen aber für den Arbeitnehmer auch realistisch erfüllbar sein. Hält sich der Arbeitgeber nicht daran, die Vorgaben rechtzeitig mitzuteilen, kann der Beschäftigte Schadensersatz verlangen – so das BAG in einer aktuellen Entscheidung.
Bislang mussten sich Frauen nach einer Fehlgeburt in der frühen Schwangerschaft krankschreiben lassen. Mit einem erweiterten „gestaffelten Mutterschutz“ tritt nun zum 01.06.2025 eine Neuregelung in Kraft.