Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Arbeitsrecht

BRK+
Kollegen feiern gemeinsam auf einer Weihnachtsfeier.
Bild: ©Prostock-Studio/iStock/Getty Images Plus

Bis Weihnachten dauert es nicht mehr lange – höchste Zeit also, um mit den Vorbereitungen zur Feier im Betrieb zu beginnen. Nach der durch die Coronapandemie bedingten Pause freuen sich die meisten Beschäftigten auf ein geselliges Miteinander am Ende des Jahres. Hierbei gibt es jedoch aus arbeitsrechtlicher Sicht einiges zu beachten.

BRK+
Mann tippt auf einem futuristischen Bildschirm. Der Bildschirm liest Change (Englisch für Veränderung).
Bild: ©Duncan_Andison/iStock/Getty Images Plus

Plant die Geschäftsführung Umstrukturierungen, Personalabbau oder bestimmte Neuerungen, handelt es sich bei diesen Maßnahmen meistens um Betriebsänderungen. Deren Voraussetzungen und vor allem auch deren Folgen sind in den §§ 111 ff. BetrVG geregelt. Diese Vorschriften bilden auch die Basis Ihrer Mitbestimmung – hin von Unterrichtungsrechten bis zum Abschluss eines Interessenausgleichs und/oder Sozialplans.

BRK+
Frau ist am Telefon.
Bild: ©Jupiterimages/iStock/Getty Images Plus

Im Arbeitszeitrecht liegt die Tücke im Detail: Die Einteilung in Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft hat unterschiedliche Folgen. Während die Arbeitszeit und auch der Bereitschaftsdienst voll vergütet werden, wird bei Rufbereitschaft meist nur die während dieses Zeitraums tatsächlich angefallene Arbeitszeit bezahlt. Doch es gibt Ausnahmen, in denen Arbeitgeber das volle Gehalt zahlen müssen, wie der EuGH entschied.

BRK+
Darstellung eines Inhouse-Seminars.
Bild: ©Rawpixel.com/stock.adobe.com

Egal, ob Sie neu im Amt oder schon länger dabei sind: Permanente Weiterbildung ist für Betriebsräte sinnvoll und nötig. Dabei können Gremien aus einem großen Angebot wählen, z. B. längere Präsenzseminare, speziell zusammengestellte Inhouse-Seminare oder schnelle Online-Schulungen. Inwieweit der Arbeitgeber die Entscheidung des Betriebsrats beeinflussen darf, hängt vom Einzelfall ab.

BRK+
Illustrierter Mann hat Probezeit bestanden. Erkennbar ist dies an drei abgehakten Monaten.
Bild: ©Yossakorn Kaewwannarat/iStock/Getty Images Plus

Im Grunde gibt es keine Neueinstellungen mehr ohne Probezeit: Bis zu meist sechs Monate dürfen Arbeitgeber ihre neuen Beschäftigten „testen“ und notfalls schnell wieder entlassen. Betriebsräte sind gut beraten, die Kollegen auch in dieser Anfangszeit bestmöglich zu unterstützen.

BRK+
Illustration einer Big Data Technologie.
Bild: ©NicoElNino/iStock/Getty Images Plus

Künstliche Intelligenz – kurz KI – ist in aller Munde. Klar ist, dass diese neue Technologie die Arbeitswelt revolutionieren wird. Weniger klar ist häufig, wo, wann, wie und in welchem Ausmaß genau. Für Betriebsräte wirft diese sich in atemberaubendem Tempo entwickelnde Umwälzung viele Fragen auf, bietet aber durchaus auch Chancen.

BRK+
Gezeichnete Figur fällt von einem gelben Ausrufezeichenschild.
Bild: ©Nuthawut Somsuk/iStock/Getty Images Plus

Eine Abmahnung ist eine ernsthafte Warnung an den Arbeitnehmer und kann im schlimmsten Fall bei weiterem Fehlverhalten zur Kündigung führen. Zwar darf der Betriebsrat hier grundsätzlich nicht mitbestimmen und muss meist auch nicht vom Arbeitgeber informiert werden. Dennoch wenden sich viele betroffene Kollegen an das Gremium und bitten um Rat.

BRK+
Hand hält Megafon.
Bild: ©DOC RABE Media/stock.adobe.com

Die Information der Kollegen gehört zu den Kernaufgaben des Betriebsrats. Denn die haben ein Recht darauf, über Ihre Arbeit und Projekte auf dem Laufenden gehalten zu werden. Dabei können Sie auf verschiedene Wege setzen, wie etwa Betriebsversammlungen, Gespräche, E-Mails oder das Schwarze Brett. Wichtig ist nur, dass die Öffentlichkeitsarbeit da an ihre Grenzen stößt, wo es um den Umfang der Meinungsfreiheit, der Geheimhaltungspflicht sowie eventuell zu berücksichtigende Urheberrechte geht.

BRK+
Frau spricht in gezeichnetes Megafon.
Bild: ©pathdoc/stock.adobe.com

Wer im Betriebsrat ist, steht auch ein Stück weit im Licht der Betriebsöffentlichkeit. Vor allem Gremiumsvorsitzende können davon ein Lied singen. In die Situation, Reden zu halten, kann aber durchaus jedes Mitglied kommen. Deshalb ist es sinnvoll, sich einige wichtige Tipps anzueignen. Ansonsten gilt hier, dass vor allem Übung den Meister macht.

BRK+
Silhouetten von demonstrierenden Menschen.
Bild: ©NadyaUstyuzhantseva/iStock/Getty Images Plus

Die letzten Monate haben wieder mehr Streiks gesehen, und es könnte gut sein, dass im Zuge der explodierenden Lebenshaltungskosten weitere Arbeitskämpfe dazukommen. Daher ist es für Betriebsräte hilfreich zu wissen, welche Rechte sie in dieser Situation haben.

2 von 5