Ständige Weiterbildung ist für die Arbeit im Betriebsratsgremium unerlässlich. Dabei haben die Mitglieder die Qual der Wahl, etwa mehrtätige Präsenzseminare, maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen oder kürzere Online-Veranstaltungen. Inwieweit der Arbeitgeber die Entscheidung des Betriebsrats beeinflussen darf, hängt vom Einzelfall ab.
Der Wahlvorstand ist das wichtigste Gremium, wenn es um die Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratswahlen geht. Er kann durchaus schon sechs Monate vor dem Wahltermin bestellt werden. Damit Sie ausreichend Zeit zur stressfreien Planung haben, ist es sinnvoll, sich im Gremium langsam, aber sicher mit der Bestellung des Wahlvorstands und seinen Aufgaben zu beschäftigen.
Im September startet das neue Ausbildungsjahr. Es ist eine verantwortungsvolle Aufgabe für Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam, den jungen Kollegen bei den ersten Schritten ins Berufsleben zu helfen. Überprüfen Sie, welches Konzept die Geschäftsleitung für die Berufsausbildung hat – oder schaffen Sie dieses gemeinsam in einer Betriebsvereinbarung.
Eine aktuelle Studie zeigt: Das Verhältnis zur Führungskraft kann ein Kündigungsgrund sein – meist spielen jedoch mehrere Faktoren zusammen. Für Betriebsräte heißt das: Wer Kündigungen verstehen will, muss das Gesamtbild im Blick behalten.
Der Druck, die Schnelligkeit, der Wandel und die Unsicherheit unserer Arbeitswelt machen immer mehr Menschen psychisch krank. In Deutschland erreichen die Fehlzeiten wegen psychischer Belastungen bzw. Erkrankungen jedes Jahr neue Höchststände. Doch trotz der Häufigkeit haben die Betroffenen immer noch viel zu oft unter völlig veralteten Vorurteilen zu leiden.
Konstruktive Betriebsratsarbeit erfordert umfassende Kenntnisse in vielfältigen Themenfeldern. Ob Mitbestimmung, Kündigungsschutz, Datenschutz oder Konfliktmanagement – das notwendige Fachwissen können Mitglieder des Gremiums in passenden Schulungen erlangen. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht während der gesamten Amtszeit.
Social Media kann ein wirkungsvolles Werkzeug sein, um viele Beschäftigte zu erreichen – schnell, direkt und zeitgemäß. Plattformen wie Instagram, Facebook, LinkedIn oder sogar WhatsApp-Gruppen bieten die Möglichkeit, mit wenig Aufwand viele Menschen zu erreichen – auch jene, die im Homeoffice arbeiten oder selten im Betrieb sind.
Seit Juli 2024 gelten die neuen gesetzlichen Regelungen zur Vergütung von Betriebsräten. Nach fast einem Jahr bietet es sich an, das Thema erneut aufzugreifen. Wenn Sie etwa in Ihrem Betrieb noch keine entsprechende Betriebsvereinbarung abgeschlossen haben, sollten Sie dies in jedem Fall für 2025 anstreben.
Urlaub – die schönste Zeit des Jahres. Die Kollegen haben jedes Jahr häufig dieselben Fragen, wenn es um dieses Thema geht. Grund genug für Betriebsräte, diese zusammenzustellen und die Beschäftigten kompakt über das Wichtigste zu informieren.
Als Betriebsrat haben Sie ein wichtiges Mitspracherecht bei der Urlaubsplanung in Ihrem Unternehmen. Dieses Recht ist in § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG verankert und dient dazu, eine ausgewogene Urlaubsgestaltung für alle Mitarbeiter zu gewährleisten. Nutzen Sie Ihr Mitbestimmungsrecht bei der Urlaubsplanung, um für eine faire und gerechte Verteilung des Urlaubs zu sorgen.