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Mitbestimmung

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Kollegen und Kolleginnen arbeiten gemeinsam an einem Projekt.
Bild: ©Guiseppe Lombardo/iStock/Getty Images Plus

Dass mittlerweile viele Tätigkeiten im Rahmen von Team- oder Projektarbeit erledigt werden, kennzeichnet unsere moderne Arbeitswirklichkeit. Dies hat auch seinen Eingang in § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG gefunden, in dem die Gruppenarbeit und das diesbezügliche Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ausdrücklich erwähnt werden.

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Kolleginnen schlagen sich ab während sie vor einem Laptop an einem Tisch sitzen.
Bild: ©JLco - Julia Amaral/iStock/Getty Images Plus

Das BetrVG bestimmt, dass Betriebsrat und Arbeitgeber vertrauensvoll miteinander zusammenarbeiten sollen. Das ist im Grunde auch sinnvoll, denn während der gesamten Amtsperiode des Betriebsrats gibt es einen ständigen Kontakt und Austausch. Wie gut diese (gezwungenermaßen) erforderliche Zusammenarbeit funktioniert, hängt von der konkreten Situation im Betrieb ab.

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Trainings- und Kompetenzentwicklungskonzept mit Icons von Online-Kurs, Konferenz, Seminar, Webinar, E-Learning, Coaching.
Bild: ©NicoElNino/iStock/Getty Images Plus

Der strukturelle Wandel – vor allem durch die digitale Transformation – verändert die Berufswelt grundlegend: Lebenslanges Lernen und stetige Anpassung an Veränderungen sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erforderlich. Um die neuen Heraus­forderungen als Chancen nutzen zu können, ist es nötig, die Qualifikationen und Kompetenzen der Mitarbeiter kontinuierlich zu erweitern und aufzufrischen.

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Wie der Arbeitgeber bei der Kinderbetreuung helfen kann
Bild: © Christian Schwier/stock.adobe.com
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Teamsitzungen im Kindergarten, Schulferien, die erkrankte Großmutter und andere „Katastrophen“ lassen auch ein noch so ausgeklügeltes Kinderbetreuungssystem zusammenbrechen. In solchen Notfällen kann der Arbeitgeber seinen Beschäftigten mit Familienpflichten durchaus entgegenkommen. Wir zeigen Ihnen, wie.

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