Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Arbeitsschutz

BRK+
Mann mit Sicherheitsbekleidung kontrolliert Sicherheit des Betriebs.
Bild: ©twinsterphoto/iStock/Getty Images Plus

Das LAG Niedersachsen hat verdeutlicht, dass sich Arbeitnehmer an geltende Sicherheitsanweisungen halten müssen. Ansonsten droht ihnen die Kündigung durch den Arbeitgeber. Das gilt insbesondere dann, wenn sie sich uneinsichtig zeigen und es immer wieder zu Verstößen kommt.

BRK+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

In diesem Fall verweigerte der Arbeitgeber die Kostenübernahme für ein Seminar des Betriebsrats zum Thema Lärmschutz, weil auch andere Inhalte behandelt wurden. Das Gericht entschied jedoch, dass das Seminar insgesamt erforderlich war, da der überwiegende Teil relevante Kenntnisse vermittelte, die der Betriebsrat zur Ausübung seines Mitbestimmungsrechts im Bereich Gesundheitsschutz benötigt.

BRK+
Arbeitsschutzausschüsse in größeren Betrieben verpflichtend
Bild: ©ultramansk/iStock/Getty Images Plus

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten eigene Arbeitsschutzausschüsse gebildet werden müssen. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitsschutz unternehmensweit zentral organisiert ist. Nur bei Ausschüssen vor Ort kann auf die jeweiligen Schutzbedürfnisse ausreichend eingegangen werden.

BRK+
Zwei Kollegen warten vor einem Aufzug
Bild: ©SeventyFour/iStock/Getty Images Plus

Immer nur Treppen zu laufen wäre gerade in großen Unternehmen eine anstrengende Lösung. Doch so bequem Aufzüge sind, so sicher müssen sie auch in der Nutzung sein. Das sieht auch der Gesetzgeber so und hat Aufzuganlagen zu „überwachungs­bedürftigen Anlagen“ erklärt. Und das mit gutem Grund: Der TÜV weist darauf hin, dass fast 50 % der Aufzuganlagen Mängel aufweisen.

BRK+
Das bietet Schutz im Umgang mit gefährlichen Oberflächen
Bild: ©klingsup/iStock/Getty Images Plus

In vielen Betrieben sind Beschäftigte im Arbeitsablauf mit gefährlichen Oberflächen konfrontiert: Egal, ob es sich um Ecken oder Kanten an Arbeitsmitteln bzw. an baulichen Anlagen oder um raue Oberflächen bei Werkstücken oder Abfällen handelt – überall hier gilt es, die Kollegen bestmöglich zu schützen. Dabei haben Sie als Betriebsrat ein gewichtiges Wörtchen mitzureden.

BRK+
Arbeitsschutz
Bild: ©Natee Meepian/iStock/Getty Images Plus

Führungskräfte bestimmen den Arbeitsalltag der Beschäftigten ganz erheblich. Dabei haben viele ihrer Handlungen und Entscheidungen Einfluss auf die Gesundheit der Kollegen – mitunter auch unbeabsichtigt oder indirekt.

BRK+
Mann arbeitet an einem Stromkasten.
Bild: ©Andrey Grigoriev/iStock/Getty Images Plus

Normalerweise lautet eine wichtige Sicherheitsregel im Umgang mit Strom: Arbeiten an Elektroanlagen sollen nur durchgeführt werden, wenn die Spannung abgeschaltet ist. Aber bei vielen Tätigkeiten in Niederspanungs- wie Hochspannungsanlagen ist ein Arbeiten unter Spannung unverzichtbar. Doch dann ist höchste Vorsicht geboten: Es besteht Lebensgefahr, wenn Montieren, Reinigen, Auswechseln von Zählern und Schaltuhren und andere Wartungsaufgaben „unter Spannung“ durchgeführt werden.

BRK+
Fluchtwege: Freihalten ist oberstes Gebot!
Bild: ©rarrarorro/ iStock/Getty Images Plus

Ob Verkehrswege, Rettungs- oder Fluchtwege – Sicherheit im Notfall bieten sie nur, wenn sie nicht zugestellt sind. Wenn es schnell gehen muss, viele aufgeregt in die gleiche Richtung laufen oder die Sicht durch Rauch behindert ist, kann ein Karton im Weg schnell zur tödlichen Stolperfalle werden.

BRK+
Ampel mit grünem Cannabis-Symbol.
Bild: ©Bet_Noire/iStock/Getty Images Plus

Arbeitgeber und Betriebsrat sind nach der Cannabis-Legalisierung im Zugzwang: Sollen betriebliche Regelungen zum Umgang mit Cannabis am Arbeitsplatz getroffen bzw. aktualisiert werden und, wenn ja, wie sehen diese aus? Hier sind viele Varianten möglich.

BRK+
Cannabis auf einem Laptop.
Bild: ©Jose Antonio Luque Olmedo/iStock/Getty Images Plus

Der Konsum von Cannabis ist mittlerweile – unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Volljährigkeit) – legal. Damit stellt sich auch die Frage, was das für die Arbeitswelt bedeutet. Insbesondere ist dies eine Aufgabe für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Hier kann der Betriebsrat erzwingbar mitbestimmen.

1 von 3