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Arbeitsschutz

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PSA: Grundlage ist Gefährdungs­beurteilung
Bild: ©Rapeepat Pornsipak/iStock/Getty Images Plus

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) gehört bei vielen Tätigkeiten dazu. Sie kann allerdings nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn sie möglichst gut passt. Um das sicherzustellen, kommt es zuerst auf eine umfassende Gefährdungsbeurteilung an.

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Schutzhelm, Schutzbrille, Schutzhandschuhe und weitere Schutzausrüstung.
Bild: ©Rawf8/iStock/Getty Images Plus

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn sie optimal an ihren Träger angepasst ist. Dabei sind einige ergonomische und gesundheitliche Anforderungen zu beachten. Nutzen Sie Ihr Kontrollrecht, um zu prüfen, ob Ihr Arbeitgeber diese Punkte ausreichend beachtet.

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Zwei Männer betrachten ein Mikroskop.
Bild: ©industryview/iStock/Getty Images Plus

Für Praktikanten gelten mitunter andere Regeln als für „normale“ Beschäftigte. Für Betriebsräte ist es hilfreich, sich hier wenigstens einen Überblick zu verschaffen. Denn nur dann können sie kontrollieren, ob sich der Arbeitgeber korrekt verhält.

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Zettel einer Gefährdungsbeurteilung.
Bild: ©Thank you for your assistant/iStock/Getty Images Plus

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes. Bei der jeweiligen Umsetzung gibt es viel Spielraum, da das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nur die wichtigsten Eckpunkte regelt. Das eröffnet Ihnen als Betriebsrat weitreichende Mitbestimmungsrechte. Am besten legen Sie den genauen Ablauf der Beurteilungen verbindlich in einer Betriebsvereinbarung fest. Dabei sind jedoch bestimmte Prinzipien zu beachten.

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Sicherheitsunterweisung.
Bild: ©coffeekai/iStock/Getty Images Plus

§ 12 Abs. 1 Satz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Dies muss er vor der Aufnahme der Tätigkeit tun (Erstunterweisung), aber auch bei Veränderung in den Aufgabenbereichen, nach Unfällen und bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien.

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Arbeitnehmer mit Schutzhelm, Schutzbrille, Ohrenschützern und Warnweste.
Bild: © Thirawatana Phaisalratana/iStock/Getty Images Plus

Je nach Arbeitsplatz müssen Beschäftigte eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen. Damit diese auch wirklich gut vor Gefahren schützen kann, ist eine Anpassung an den einzelnen Träger wichtig. Und natürlich hilft die beste Ausrüstung nichts, wenn sie nicht korrekt und vollständig getragen wird. Der Arbeit­geber ist gesetzlich verpflichtet, dies sicherzustellen.

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3D Illustration verschiedener Arbeitsschutzaspekte.
Bild: ©TarikVision/iStock/Getty Images Plus

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seine Beschäftigten vor Gesundheits- und Unfallgefahren im Betrieb zu schützen. Das besagt § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Der Betriebsrat wiederum muss kontrollieren, ob die Geschäftsleitung diesen Schutzauftrag auch ordnungsgemäß wahrnimmt und alle gesetz­lichen bzw. tariflichen Vorschriften beachtet.

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