Ein Arbeitszeugnis ist mehr als sein Inhalt – auch die Form zählt. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des LAG Hamm: Ein Arbeitgeber, der trotz gerichtlichen Vergleichs ein Zeugnis lediglich auf Blankopapier ausstellt, erfüllt seine Verpflichtung nicht. Die Folge: Zwangsgeld. Warum dieses Urteil auch für Betriebsräte eine wichtige Botschaft enthält und weshalb Arbeitgeber gerichtliche Vergleiche nicht nur inhaltlich, sondern auch formal exakt umsetzen müssen, lesen Sie hier.
Wenn ein Beschäftigter den Betrieb verlässt, erhält er am Ende ein Zeugnis. Dazu ist der Arbeitgeber verpflichtet. So legt es § 109 Gewerbeordnung (GewO) fest. Doch es kommt überraschend häufig vor, dass der Arbeitgeber entweder kein Zeugnis erteilt oder dieses fehlerhaft bzw. unrichtig ist. Dann sollte der Arbeitnehmer konsequent sein Recht einfordern.