Wenn ein Beschäftigter den Betrieb verlässt, erhält er am Ende ein Zeugnis. Dazu ist der Arbeitgeber verpflichtet. So legt es § 109 Gewerbeordnung (GewO) fest. Doch es kommt überraschend häufig vor, dass der Arbeitgeber entweder kein Zeugnis erteilt oder dieses fehlerhaft bzw. unrichtig ist. Dann sollte der Arbeitnehmer konsequent sein Recht einfordern.