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Betriebsratswahl

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Wahlausschreiben – rechtssicher und fehlerfrei
Bild: © lakshmiprasad S/iStock/Getty Images Plus

Das Wahlausschreiben erfüllt einen besonders wichtigen Zweck: Es informiert die Kollegen darüber, wie die Wahl im Einzelnen abläuft. Es ist somit das zentrale Dokument zur Einleitung der Betriebsratswahl. Zuständig für die Erstellung und die öffentliche Bekanntmachung ist der Wahlvorstand.

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Säulen mit Details.
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Das normale Wahlverfahren wird in allen Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten angewendet. Grundsätzlich ist es auch maßgeblich für Betriebe mit mehr als 101 Arbeitnehmern – in diesen Fällen können Betriebsrat und Arbeitgeber aber stattdessen auch die Wahl nach dem vereinfachten Verfahren des § 14a BetrVG durchführen, falls sie das vereinbart haben.

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Frau und Mann präsentieren auf einem großen Meeting
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In nur 30 Minuten erfahren Sie, welche Themen sich zur Information der Kollegen anbieten und wie Sie diese Aufgaben effizient organisieren können.

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Rechtzeitig planen – stressfrei handeln
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Die Betriebsratswahlen werfen so langsam, aber sicher ihre Schatten voraus. Es ist ratsam, schon jetzt zu überlegen, welche Aufgaben bei der Wahlvorbereitung anfallen und wie diese am besten bewältigt werden können. Die ausführliche Information der Kollegen über Ihre Arbeit und Erfolge als Betriebsrat ist im Vorfeld der Wahlen besonders wichtig.

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Verbotene Beeinflussung oder erlaubte Wahlwerbung?
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Die Wahlen zum Betriebsrat unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften. Eine der wichtigsten ist § 20 BetrVG. Sie dient dem Wahlschutz und regelt unter anderem das Verbot der Wahlbehinderung durch den Arbeitgeber, den Schutz der Arbeitnehmer und das Verbot der Wahlbeeinflussung.

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Welche Kosten muss der Arbeit­geber übernehmen?
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Welche Kosten hat der Arbeitgeber bezüglich der Öffentlichkeitsarbeit zur Betriebsratswahl zu übernehmen? Zu unterscheiden ist hierbei zwischen den Kosten zur Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl und den Kosten der Wahl­werbung. Während der Arbeitgeber für Erstere zahlen muss, gibt es eine solche Verpflichtung für die Werbungskosten nicht. Das bestimmt § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG.

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So steigern Sie das Interesse für eine Kandidatur
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In einigen Gremien wollen sich betriebliche Interessenvertreter aus unterschied­lichen Gründen nicht mehr zur Wahl stellen. Dann beginnt die Suche nach möglichen Nachfolgern – und dafür brauchen Sie Zeit sowie die richtige Strategie.

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Effektiv informieren mit einem Newsletter
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Die Öffentlichkeitsarbeit kostet viel Zeit und Mühe. Das gilt natürlich vor anstehenden Wahlen ganz besonders. Deshalb ist eine gute Organisation unerlässlich. Am Beispiel des Mediums „Newsletter“ erläutern wir Ihnen, worauf Sie achten müssen.

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Mann deutet mit Hand Halt an.
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Behinderungen von Betriebsratswahlen sind keine Einzelfälle, insbesondere, wenn Beschäftigte erstmals eine Vertretung wählen wollen. Eine neue Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung liefert Hinweise darauf, dass Arbeitgeber mehr als jede fünfte Neugründung von Betriebsräten behindern, obwohl das ein Straftatbestand ist.

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