Für die außerplanmäßige Neuwahl des Betriebsrats innerhalb der laufenden Amtsperiode gibt es genaue gesetzliche Vorgaben. Diese ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder dauerhaft unter die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl gesunken ist.
In nur 30 Minuten erfahren Sie, wie sie taktisch geschickt planen, welche Stolperfallen Sie kennen und vermeiden sollten und wie die Organisation reibungslos gelingt.