In der Insolvenz sind bei der Kündigung der gesamten Belegschaft alle Vorgaben des Kündigungsschutzes einzuhalten. Insbesondere gilt das für das zentrale Element der Sozialauswahl, das in jedem Fall beachtet werden muss.
Nachdem die Klägerin einen Bürostuhl mitnahm, wurde sie entlassen. Daraufhin klagte die Arbeitnehmerin. In ihrem speziellen Fall gewann sie vor Gericht.