Die Geschäftsordnung erfüllt für den Betriebsrat eine ähnliche Funktion wie eine Satzung. In ihr legt das Gremium fest, wie die interne Organisation der Betriebsratsarbeit gestaltet wird. Sie sorgt dafür, dass Arbeitsabläufe verbindlich festgelegt werden und dadurch reibungsloser funktionieren.
Die Geschäftsordnung erleichtert die Gremiumsarbeit erheblich. Denn in ihr sind Abläufe und Organisationsfragen verbindlich und detailliert geregelt. Sie sind nicht verpflichtet, sich eine Geschäftsordnung zu geben. Es empfiehlt sich aber – gerade auch für kleinere Gremien.