Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Doch auch jemand, der diesen GdB nicht erreicht, braucht unter Umständen besonderen Schutz und mehr Fürsorge als gesunde Arbeitnehmer. Deshalb können Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 ihre Gleichstellung beantragen.
Frauen erhalten vielfach immer noch weniger Gehalt als Männer bei vergleichbarer Arbeit. Doch das muss nicht sein: Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) zeigt, dass diese Lohnunterschiede in Betrieben mit Gleichstellungsmaßnahmen deutlich geringer ausfallen.