Ein Urteil des BAG stellt klar, dass unter Umständen der Arbeitgeber beweisen muss, dass die Höhe der Vergütung freigestellter Gremiumsmitglieder korrekt ist. Das gilt zumindest dann, wenn er die Berechnung selbst korrigiert.
Konstruktive Betriebsratsarbeit erfordert umfassende Kenntnisse in vielfältigen Themenfeldern. Ob Mitbestimmung, Kündigungsschutz, Datenschutz oder Konfliktmanagement – das notwendige Fachwissen können Mitglieder des Gremiums in passenden Schulungen erlangen. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht während der gesamten Amtszeit.
Seit Juli 2024 gelten die neuen gesetzlichen Regelungen zur Vergütung von Betriebsräten. Nach fast einem Jahr bietet es sich an, das Thema erneut aufzugreifen. Wenn Sie etwa in Ihrem Betrieb noch keine entsprechende Betriebsvereinbarung abgeschlossen haben, sollten Sie dies in jedem Fall für 2025 anstreben.
Für die außerplanmäßige Neuwahl des Betriebsrats innerhalb der laufenden Amtsperiode gibt es genaue gesetzliche Vorgaben. Diese ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder dauerhaft unter die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl gesunken ist.