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Kündigungsfrist

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Vier Monate Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis – zulässig oder zu lang? Das BAG hat klargestellt, dass es dafür keinen festen Maßstab gibt. Entscheidend ist stets der Einzelfall, insbesondere Art der Tätigkeit und der Einarbeitungsaufwand. Für Betriebsräte ist die Entscheidung besonders relevant, da sie unmittelbare Auswirkungen auf Kündigungsfristen befristet Beschäftigter hat und Anlass bietet, die Praxis im Betrieb zu überprüfen.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

In dem Streitfall hatte der Arbeitgeber dem Kläger ordentlich gekündigt und ihn unter Anrechnung von Resturlaub freigestellt. Das Gericht entschied zugunsten des Klägers: Da der Arbeitgeber die Freistellung einseitig ausgesprochen hatte, befand er sich im Annahmeverzug und musste das Gehalt auch im Juni zahlen – unabhängig davon, ob sich der Kläger rechtzeitig auf alternative Stellen beworben hatte.

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Figuren werden mit rotem Kreuz durchgestrichen.
Bild: ©No-Mad/iStock/Getty Images Plus

In § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind die Fristen für Kündigungen von Arbeitsverhältnissen festgehalten. Diese Vorgaben finden unabhängig davon Anwendung, ob der Arbeitgeber oder der Beschäftigte kündigt. Für betriebliche Interessenvertreter ist es sinnvoll, diese Fristen zu kennen bzw. zu wissen, wo sie zu finden sind.

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Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

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Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

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