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Künstliche Intelligenz

Die Digitalisierung hat die Arbeitswelt fundamental verändert. In vielen Unternehmen spielen IT-Systeme eine zentrale Rolle. Und das nicht nur bei Videokonferenzen und klassischen ERP-Anwendungen, sondern auch bei der Steuerung von Prozessen und der Messung von Arbeitsleistungen. Damit stehen Betriebsräte vor der Herausforderung, ihre Mitbestimmungsrechte im Bereich IT-Systeme auszuüben und zu schützen.

Beim Thema künstliche Intelligenz ist noch vieles unsicher, aber auf eines ist definitiv Verlass: Es wird den Betriebsrat als große Aufgabe begleiten und vor immer neue Herausforderungen stellen. Daher sind Arbeitnehmervertreter gut beraten, sich jetzt strategisch und organisatorisch gut aufzustellen, um alles effektiv bewältigen zu können.

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AI-Hand und Menschen-Hand stellen die Erschaffung Adams dar.
Bild: ©FotografieLink/iStock/Getty Images Plus

Im Sommer ist die KI-Verordnung der EU in Kraft getreten. Sie ist das weltweit erste Gesetz zum Umgang und zur Reglementierung der KI. Damit setzt das Regelwerk neue Standards, an die sich alle Anbieter und Entwickler halten müssen – auch solche außerhalb der EU, zumindest, wenn die KI hier eingesetzt wird.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Mit dem Aufkommen von künstlichen Intelligenzen wie beispielsweise ChatGPT entstehen zahlreiche rechtliche Fragen. So auch in Betrieben und Betriebsräten.

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Illustration einer Big Data Technologie.
Bild: ©NicoElNino/iStock/Getty Images Plus

Künstliche Intelligenz – kurz KI – ist in aller Munde. Klar ist, dass diese neue Technologie die Arbeitswelt revolutionieren wird. Weniger klar ist häufig, wo, wann, wie und in welchem Ausmaß genau. Für Betriebsräte wirft diese sich in atemberaubendem Tempo entwickelnde Umwälzung viele Fragen auf, bietet aber durchaus auch Chancen.

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Darstellung eines binären Codes auf blauem Hintergrund.
Bild: ©Avector/stock.adobe.com

Die zunehmende Bedeutung von Künstlicher Intelligenz und Big Data auch in der Arbeitswelt führt zu neuen Fragen und Herausforderungen: Welche Folgen haben immer ausgeklügeltere Datenerfassungs- und -auswertungssysteme im Hinblick auf die Überwachung der Beschäftigten? Werden Kündigungen künftig das Ergebnis automatisierter Prozesse sein?

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Schriftzug AI.
Bild: ©sdecoret/stock.adobe.com

Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz hat viele Neuerungen gebracht. Unter anderem ist nun ein ausdrückliches Beteiligungsrecht beim Einsatz Künstlicher Intelligenz im BetrVG hinzugekommen. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob damit auch wirklich ein Mehr an Mitbestimmung kommt.

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