Ziel des ab 2023 geltenden Gesetzes ist, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Dabei geht es darum, überall in der Welt grundlegende Menschenrechtsstandards wie das Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit zu sichern. Somit müssen deutsche Unternehmen ebenfalls dafür Sorge tragen, dass in ihren Lieferketten die Menschenrechte eingehalten werden. Auch der Betriebsrat kann und sollte sich hier einbringen.
Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Arbeitgeber, die Lieferkette zu kontrollieren. Doch hier sind insbesondere auch die Arbeitnehmervertreter gefragt. Ihren Einfluss beleuchtet eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung.