Die Personalplanung gehört zu den wichtigsten strategischen Aufgaben eines Unternehmens.
Sie entscheidet darüber, ob ausreichend qualifizierte Beschäftigte zur Verfügung stehen, wie Arbeitsbelastungen verteilt werden und ob der Betrieb langfristig erfolgreich arbeiten kann. Für Betriebsräte ist die Personalplanung daher weit mehr als eine reine Verwaltungsaufgabe des Arbeitgebers. Sie betrifft unmittelbar die Interessen der Beschäftigten und zählt deshalb zu den zentralen Handlungsfeldern der betrieblichen Mitbestimmung.
Die Fremdfirmenarbeit im Betrieb ist heute meist Bestandteil der strategischen Unternehmensplanung. Hier können Sie in gewissem Maße Einfluss auf den durch die Arbeitnehmerüberlassung drohenden Abbau der Stammarbeitsplätze und die Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse nehmen. Eine besondere Rolle spielen dabei die Beteiligungsrechte in allgemeinen personellen Angelegenheiten.
Die Personalplanung ist ein Schlüssel für den Erfolg eines Betriebs – und damit immer auch ein zentrales Thema der Betriebsratsarbeit. Um mit der Geschäftsleitung hier auf Augenhöhe verhandeln und die richtigen Weichen für die Kollegen stellen zu können, hat das BetrVG der Arbeitnehmervertretung in § 92 wichtige Rechte eingeräumt.
Die Personalplanung ist eines der zentralen Themen für den Betriebsrat. Denn sie betrifft die Zukunft des Betriebs und der Kollegen unmittelbar. Je besser der Arbeitgeber plant, desto positiver sind die Folgen für die Beschäftigten. Grund genug für Sie als Betriebsrat, Ihre Ihnen dabei nach dem BetrVG zustehenden Rechte effektiv zu nutzen.