Die Betriebsversammlung steht voll und ganz im Zeichen der Betriebsratsarbeit: Er organisiert die Veranstaltung, er hat das Hausrecht und er stellt im Tätigkeitsbericht seine Arbeit vor. Aber auch der Arbeitgeber hat seinen Auftritt – zumindest einmal jährlich.
Im Sommer ist die KI-Verordnung der EU in Kraft getreten. Sie ist das weltweit erste Gesetz zum Umgang und zur Reglementierung der KI. Damit setzt das Regelwerk neue Standards, an die sich alle Anbieter und Entwickler halten müssen – auch solche außerhalb der EU, zumindest, wenn die KI hier eingesetzt wird.
Bisher war nicht klar, ob der Betriebsrat als verantwortliche Stelle bei der Verarbeitung personenbezogener Daten galt. Mehrheitlich wurde das zwar abgelehnt und nur der Arbeitgeber als solche gesehen, doch ein Rest Unsicherheit blieb. Nun herrscht zum Glück endlich – zumindest ein Stück weit – Klarheit: Ausschließlich der Arbeitgeber gilt als der für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).