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Sonderkündigungsschutz

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Das hat sich im Arbeitsrecht zum 01.01.2025 geändert
Bild: ©David Gyung/iStock/Getty Images Plus

Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz („BEG IV“) war eines der letzten Lebens­zeichen der Ampel und hat zum Jahreswechsel einige Erleichterungen für Arbeit­geber und Arbeitnehmer gebracht: Dies gilt vor allem für das Nachweisgesetz („NachwG“) und das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz („BEEG“).

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Hände schützen Kreis aus Papierfiguren.
Bild: ©AndreyPopov/iStock/Getty Images Plus

Damit Gremiumsmitglieder ihre Arbeit ohne Furcht vor negativen Folgen ausüben und ihre Aufgaben effektiv erfüllen können und damit sich die personelle Zusammensetzung der Gremien nicht ständig ändert, ist in § 15 KSchG ein besonderer Kündigungsschutz verankert.

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