In vielen Betrieben haben Mitarbeiter durch Zielvereinbarungen die Möglichkeit, Prämien zu erhalten. Die darin vereinbarten Vorgaben müssen aber für den Arbeitnehmer auch realistisch erfüllbar sein. Hält sich der Arbeitgeber nicht daran, die Vorgaben rechtzeitig mitzuteilen, kann der Beschäftigte Schadensersatz verlangen – so das BAG in einer aktuellen Entscheidung.
Im vorliegenden Fall klagte ein Arbeitnehmer erfolgreich gegen seinen Arbeitgeber auf Schadensersatz, da ihm eine vertraglich vereinbarte Tantieme verweigert wurde. Das Gericht entschied, dass der Arbeitgeber verpflichtet war, die Ziele gemeinsam mit dem Arbeitnehmer auszuhandeln und diese nicht einseitig festlegen durfte, da eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag unwirksam war.
Zielvereinbarungen sind natürlich in erster Linie eine individualrechtliche Angelegenheit. Doch auch hier greift der allgemeine Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats aus § 80 Abs. 2 BetrVG. Sonst könnten Sie nicht prüfen, inwieweit Ihre Mitbestimmungsrechte berührt sind.