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Allgemein

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Frau steht auf einer Bühne vor einer Leinwand und hält mit einem Mikrophon in der Hand eine Rede.
Bild: ©Jacob Wackerhausen/iStock/Getty Images Plus

Betriebsratsmitglieder – und ganz besonders natürlich der Vorsitzende – sind oft in der Situation, Reden halten zu müssen oder zu dürfen – das kommt auf die persön­liche Sichtweise an. An erster Stelle sind hier Betriebsversammlungen zu nennen, aber es kann auch um Feierlichkeiten für Kollegen oder andere Anlässe gehen. Die gute Nachricht: Das Halten guter Reden ist vor allem eine Frage der Vorbereitung – ein Naturtalent zu sein, hilft zwar, ist aber nicht unbedingt nötig.

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Frau und Mann präsentieren auf einem großen Meeting
Bild: © Jovanmandic/iStock/Getty Images Plus

In nur 30 Minuten erfahren Sie, welche Themen sich zur Information der Kollegen anbieten und wie Sie diese Aufgaben effizient organisieren können.

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Rechtzeitig planen – stressfrei handeln
Bild: ©Alfonso Sangiao/iStock/Getty Images Plus

Die Betriebsratswahlen werfen so langsam, aber sicher ihre Schatten voraus. Es ist ratsam, schon jetzt zu überlegen, welche Aufgaben bei der Wahlvorbereitung anfallen und wie diese am besten bewältigt werden können. Die ausführliche Information der Kollegen über Ihre Arbeit und Erfolge als Betriebsrat ist im Vorfeld der Wahlen besonders wichtig.

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Verbotene Beeinflussung oder erlaubte Wahlwerbung?
Bild: ©Visual Generation/iStock/Getty Images Plus

Die Wahlen zum Betriebsrat unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften. Eine der wichtigsten ist § 20 BetrVG. Sie dient dem Wahlschutz und regelt unter anderem das Verbot der Wahlbehinderung durch den Arbeitgeber, den Schutz der Arbeitnehmer und das Verbot der Wahlbeeinflussung.

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Welche Kosten muss der Arbeit­geber übernehmen?
Bild: ©nadia_bormotova/iStock/Getty Images Plus

Welche Kosten hat der Arbeitgeber bezüglich der Öffentlichkeitsarbeit zur Betriebsratswahl zu übernehmen? Zu unterscheiden ist hierbei zwischen den Kosten zur Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl und den Kosten der Wahl­werbung. Während der Arbeitgeber für Erstere zahlen muss, gibt es eine solche Verpflichtung für die Werbungskosten nicht. Das bestimmt § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG.

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So steigern Sie das Interesse für eine Kandidatur
Bild: ©gmast3r/iStock/Getty Images Plus

In einigen Gremien wollen sich betriebliche Interessenvertreter aus unterschied­lichen Gründen nicht mehr zur Wahl stellen. Dann beginnt die Suche nach möglichen Nachfolgern – und dafür brauchen Sie Zeit sowie die richtige Strategie.

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Effektiv informieren mit einem Newsletter
Bild: ©Pornpimone Audkamkong/iStock/Getty Images Plus

Die Öffentlichkeitsarbeit kostet viel Zeit und Mühe. Das gilt natürlich vor anstehenden Wahlen ganz besonders. Deshalb ist eine gute Organisation unerlässlich. Am Beispiel des Mediums „Newsletter“ erläutern wir Ihnen, worauf Sie achten müssen.

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So kann die SBV bei Einstellungen mitgestalten
Bild: ©SeventyFour/iStock/Getty Images Plus

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) hat die Aufgabe, die Interessen von schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten in einem Unternehmen oder einer Behörde zu vertreten. Ihr kommt auch eine wichtige Rolle im Einstellungsprozess von schwerbehinderten und gleichgestellten Bewerbern zu.

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Arbeitsschutzausschüsse in größeren Betrieben verpflichtend
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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten eigene Arbeitsschutzausschüsse gebildet werden müssen. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitsschutz unternehmensweit zentral organisiert ist. Nur bei Ausschüssen vor Ort kann auf die jeweiligen Schutzbedürfnisse ausreichend eingegangen werden.

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Gewerkschaft: Kein digitales Zugangsrecht
Bild: ©Unya-MT/iStock/Getty Images Plus

Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, der für ihn tarifzuständigen Gewerkschaft die dienstlichen E-Mail-Adressen seiner – bereits vorhandenen und neu hinzukommenden – Arbeitnehmer zum Zweck der Mitgliederwerbung mitzuteilen. Das hat das BAG entschieden.

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