Was tun, wenn der Arbeitgeber den Krankenschein anzweifelt? In einem aktuellen Fall entschied das Arbeitsgericht Berlin: Beschäftigte können ihre Erkrankung auch durch Zeugenaussagen ihres Arztes vor Gericht belegen – selbst wenn der Beweiswert der AU erschüttert ist.
In einigen Fällen zahlt der Arbeitgeber ausscheidenden Beschäftigten eine Abfindung, etwa auf der Grundlage eines Sozialplans. Dieses Geld muss der Arbeitnehmer versteuern. Dabei gewährt die sogenannte Fünftel-Regelung Steuervorteile. 2025 gab es hier wichtige Änderungen, über die Sie die Kollegen informieren sollten.
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat geurteilt, dass Beschäftigte nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind, wenn sie bei der Arbeit vergessene Tabletten aus dem Auto holen und dabei stürzen. Dies sei eine private Tätigkeit und habe nichts mit der Arbeit zu tun.
Das LAG Niedersachsen hat verdeutlicht, dass sich Arbeitnehmer an geltende Sicherheitsanweisungen halten müssen. Ansonsten droht ihnen die Kündigung durch den Arbeitgeber. Das gilt insbesondere dann, wenn sie sich uneinsichtig zeigen und es immer wieder zu Verstößen kommt.
In vielen Betrieben haben Mitarbeiter durch Zielvereinbarungen die Möglichkeit, Prämien zu erhalten. Die darin vereinbarten Vorgaben müssen aber für den Arbeitnehmer auch realistisch erfüllbar sein. Hält sich der Arbeitgeber nicht daran, die Vorgaben rechtzeitig mitzuteilen, kann der Beschäftigte Schadensersatz verlangen – so das BAG in einer aktuellen Entscheidung.
Bislang mussten sich Frauen nach einer Fehlgeburt in der frühen Schwangerschaft krankschreiben lassen. Mit einem erweiterten „gestaffelten Mutterschutz“ tritt nun zum 01.06.2025 eine Neuregelung in Kraft.
In vielen Unternehmen bekommen die Beschäftigten sogenannte Sondervergütungen, also spezielle zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers wie etwa das Weihnachtsgeld. Doch im Krankheitsfall darf der Arbeitgeber diese Sonderleistung unter Umständen kürzen. Das geht aber nur, wenn strenge Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Kosten für Mieten, Energie und Essen sind hoch und manchmal reicht das Gehalt dafür nicht. Daher sind nicht wenige Beschäftigte in der misslichen Lage, über Nebenjobs weiteres Einkommen zu erzielen. Doch dabei gilt es einige Regeln zu beachten.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt unmissverständlich, dass während des Arbeitstages Erholungspausen gemacht werden müssen – und zwar spätestens nach sechs Stunden. Immer wieder kommt es in Betrieben vor, dass Arbeitgeber diese Zeit automatisch von der täglichen Arbeitszeit abziehen. Dies ist nicht immer erlaubt, wie die Beantwortung der Leserfrage zeigt.
Das BAG hat in einer Entscheidung zur Zulässigkeit der Briefwahl klar gemacht, dass alle am Wahltag z. B. wegen Homeoffice oder Kurzarbeit abwesenden Beschäftigten per Briefwahl abstimmen können.