Das LAG Niedersachsen hat verdeutlicht, dass sich Arbeitnehmer an geltende Sicherheitsanweisungen halten müssen. Ansonsten droht ihnen die Kündigung durch den Arbeitgeber. Das gilt insbesondere dann, wenn sie sich uneinsichtig zeigen und es immer wieder zu Verstößen kommt.
In vielen Betrieben haben Mitarbeiter durch Zielvereinbarungen die Möglichkeit, Prämien zu erhalten. Die darin vereinbarten Vorgaben müssen aber für den Arbeitnehmer auch realistisch erfüllbar sein. Hält sich der Arbeitgeber nicht daran, die Vorgaben rechtzeitig mitzuteilen, kann der Beschäftigte Schadensersatz verlangen – so das BAG in einer aktuellen Entscheidung.
Bislang mussten sich Frauen nach einer Fehlgeburt in der frühen Schwangerschaft krankschreiben lassen. Mit einem erweiterten „gestaffelten Mutterschutz“ tritt nun zum 01.06.2025 eine Neuregelung in Kraft.
In vielen Unternehmen bekommen die Beschäftigten sogenannte Sondervergütungen, also spezielle zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers wie etwa das Weihnachtsgeld. Doch im Krankheitsfall darf der Arbeitgeber diese Sonderleistung unter Umständen kürzen. Das geht aber nur, wenn strenge Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Kosten für Mieten, Energie und Essen sind hoch und manchmal reicht das Gehalt dafür nicht. Daher sind nicht wenige Beschäftigte in der misslichen Lage, über Nebenjobs weiteres Einkommen zu erzielen. Doch dabei gilt es einige Regeln zu beachten.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt unmissverständlich, dass während des Arbeitstages Erholungspausen gemacht werden müssen – und zwar spätestens nach sechs Stunden. Immer wieder kommt es in Betrieben vor, dass Arbeitgeber diese Zeit automatisch von der täglichen Arbeitszeit abziehen. Dies ist nicht immer erlaubt, wie die Beantwortung der Leserfrage zeigt.
Das BAG hat in einer Entscheidung zur Zulässigkeit der Briefwahl klar gemacht, dass alle am Wahltag z. B. wegen Homeoffice oder Kurzarbeit abwesenden Beschäftigten per Briefwahl abstimmen können.
Die schlechte Lage der Wirtschaft führt zu steigenden Ängsten unter Betriebsräten und Beschäftigten gleichermaßen. Neben massivem Stellenabbau ist im schlimmsten Fall mit der Insolvenz des Unternehmens zu rechnen. Dann übernimmt ein Insolvenzverwalter und kann viele weitreichende Entscheidungen treffen. Doch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bleiben auch während des Insolvenzverfahrens bestehen.
Immer nur Treppen zu laufen wäre gerade in großen Unternehmen eine anstrengende Lösung. Doch so bequem Aufzüge sind, so sicher müssen sie auch in der Nutzung sein. Das sieht auch der Gesetzgeber so und hat Aufzuganlagen zu „überwachungsbedürftigen Anlagen“ erklärt. Und das mit gutem Grund: Der TÜV weist darauf hin, dass fast 50 % der Aufzuganlagen Mängel aufweisen.
Social Media stellt Unternehmen und Betriebsräte vor neue Herausforderungen. Durch eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema und die Erarbeitung klarer Regeln können Konflikte vermieden und die Rechte der Mitarbeiter geschützt werden.