Was tun, wenn der Arbeitgeber die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ignoriert? Der Gang vors Arbeitsgericht ist zwar ein Weg – doch bis ein Urteil fällt, vergeht oft viel Zeit. Daher ist es ratsam, dass der Betriebsrat vor diesem letzten Mittel auf andere Art und Weise versucht, seine Rechte erfolgreich durchzusetzen.
Personelle Einzelmaßnahmen – und davon ganz besonders Einstellungen – nehmen einen großen Teil der Betriebsratsarbeit ein; sie gehören zweifelsohne zum Tagesgeschäft. Es ist daher sinnvoll, sich immer wieder mit den rechtlichen Grundzügen dieser Vorgänge zu befassen. Auch der Inhalt des Zustimmungsverweigerungsrechts
des Betriebsrats nach § 99 Abs. 2 BetrVG sollte Ihnen gut bekannt sein
Hunde können das Betriebsklima positiv beeinflussen, aber nicht jeder ist davon begeistert. Ob Hunde mit an den Arbeitsplatz genommen werden dürfen, ist eine freie Entscheidung des Arbeitgebers. Und selbst, wenn er eine Mitnahme jahrelang duldet, kann er trotzdem seine Meinung ändern. Das bestätigt das LAG Düsseldorf.
Viele Unternehmen leiden unter Fachkräftemangel, viele Beschäftigte unter hohen Mietpreisen und Wohnungsknappheit. Ein Ausweg aus beidem können Werkswohnungen sein, die derzeit ein Comeback erleben: Unternehmen bieten dabei nicht nur den Job an, sondern auch eine Wohnung. So finden sie eher geeignete neue Arbeitskräfte.
Bei Werkswohnungen kann der Betriebsrat mitbestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 8, 9 BetrVG).
Betriebsausflüge liegen im Interesse sowohl der Arbeitnehmer als auch des Arbeitgebers. Informelle Kontakte auch über den eigenen Arbeitsbereich hinaus können so entstehen und ausgebaut werden. Dies kann beispielsweise für die spätere Arbeit in gemeinsamen Projekten hilfreich sein. Zudem erleichtert ein gutes Miteinander den betrieblichen Alltag. Das gilt vor allem in größeren Betrieben, in denen nicht jeder jeden kennt.
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres mehr als 42 Tage arbeitsunfähig erkrankt, müssen Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Es ist im Einzelfall auch möglich, das BEM bereits bei weniger Fehltagen durchzuführen. Die gesetzliche Regelung findet sich in § 167 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Die Initiative hierfür muss stets vom Arbeitgeber ausgehen.
Die Arbeit im Schichtdienst ist sehr belastend und für die Kollegen oft mit großen Einschränkungen verbunden. Daher ist es hier besonders wichtig, dass Sie sich als Gremium für die Interessen der Arbeitnehmer einsetzen. Am besten geht das über die erzwingbaren Mitbestimmungsrechte.
Die Digitalisierung hat die Arbeitswelt fundamental verändert. In vielen Unternehmen spielen IT-Systeme eine zentrale Rolle. Und das nicht nur bei Videokonferenzen und klassischen ERP-Anwendungen, sondern auch bei der Steuerung von Prozessen und der Messung von Arbeitsleistungen. Damit stehen Betriebsräte vor der Herausforderung, ihre Mitbestimmungsrechte im Bereich IT-Systeme auszuüben und zu schützen.
Bei der Einladung zur Schwerbehindertenversammlung sind zahlreiche datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten, um die Persönlichkeitsrechte der eingeladenen Personen zu schützen. Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) sollte dabei besonders sensibel mit personenbezogenen und vertraulichen Daten umgehen.
Neben der Befristung mit Sachgrund erlaubt § 14 Abs. 2 TzBfG auch, Arbeitsverträge unter bestimmten Voraussetzungen ohne Sachgrund zu befristen. Für den Betriebsrat sind die Mitbestimmungsrechte dabei eingeschränkt: Sie können oft nur Ihr Kontrollrecht nach § 80 Abs. 1 BetrVG geltend machen. In einigen Fällen greift auch § 99 BetrVG.