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Urteile

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

In diesem Fall verweigerte der Arbeitgeber die Kostenübernahme für ein Seminar des Betriebsrats zum Thema Lärmschutz, weil auch andere Inhalte behandelt wurden. Das Gericht entschied jedoch, dass das Seminar insgesamt erforderlich war, da der überwiegende Teil relevante Kenntnisse vermittelte, die der Betriebsrat zur Ausübung seines Mitbestimmungsrechts im Bereich Gesundheitsschutz benötigt.

In dem Streitfall hatte der Arbeitgeber dem Kläger ordentlich gekündigt und ihn unter Anrechnung von Resturlaub freigestellt. Das Gericht entschied zugunsten des Klägers: Da der Arbeitgeber die Freistellung einseitig ausgesprochen hatte, befand er sich im Annahmeverzug und musste das Gehalt auch im Juni zahlen – unabhängig davon, ob sich der Kläger rechtzeitig auf alternative Stellen beworben hatte.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Teilzeitkräfte dürfen bei Überstundenzuschlägen nicht benachteiligt werden. Eine Pflegekraft klagte erfolgreich gegen ihren Arbeitgeber, weil ihr trotz Mehrarbeit weder Zuschläge noch Zeitgutschriften gewährt wurden. Das Gericht stellte fest, dass die tarifliche Regelung eine unzulässige Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten darstellt – und sprach der Klägerin nicht nur die Zeitgutschrift, sondern auch eine Entschädigung zu.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass die Anfechtung eines Sozialplans den Fälligkeitszeitpunkt einer Abfindung nicht verschiebt. Eine Arbeitnehmerin klagte erfolgreich auf Verzugszinsen, weil ihr Arbeitgeber trotz fälliger Zahlung die Abfindung erst Jahre später leistete. Die Unsicherheit über die Wirksamkeit des Sozialplans war dabei kein entschuldigender Rechtsirrtum – der Arbeitgeber musste zahlen.

Ein Arbeitgeber wehrte sich gegen die behördliche Anordnung zur Arbeitszeiterfassung – ohne Erfolg. Das VG Hamburg entschied, dass Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeiten aller Beschäftigten zu dokumentieren, um Höchstarbeitszeiten einzuhalten.

Ein IG Metall-Mitglied klagte auf tarifliche Eingruppierung, weil sein Gehalt die höchste Tarifgruppe nur minimal überstieg – und verlor. Das BAG entschied: Ohne eine festgelegte Mindestdifferenz genügt bereits ein geringfügiges Überschreiten der höchsten tariflichen Vergütung für den Status als außertariflich Beschäftigter.

Unfälle im Arbeitsleben passieren jeden Tag. Für die betroffenen Beschäftigten hängt in der Regel viel davon ab, ob die Berufsgenossenschaften diese Ereignisse als Arbeits- und Wegeunfälle anerkennen. Entscheidend ist hier die Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit.

Im vorliegenden Fall klagte ein Arbeitnehmer erfolgreich gegen seinen Arbeitgeber auf Schadensersatz, da ihm eine vertraglich vereinbarte Tantieme verweigert wurde. Das Gericht entschied, dass der Arbeitgeber verpflichtet war, die Ziele gemeinsam mit dem Arbeitnehmer auszuhandeln und diese nicht einseitig festlegen durfte, da eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag unwirksam war.

Im Fall zweier Feuerwehrleute entschied das Oberverwaltungsgericht, dass Alarmbereitschaftszeiten aufgrund der strikten Vorgaben, insbesondere der maximalen Reaktionszeit von 90 Sekunden, als Arbeitszeit zu werten sind. Diese Einschränkungen führten dazu, dass die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden regelmäßig überschritten wurde, weshalb den Klägern eine finanzielle Entschädigung zusteht.

Im Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über Dienstpläne für 2024 entschied das LAG Köln, dass eine gerichtlich eingesetzte Einigungsstelle erst nach formeller Rechtskraft tätig werden darf. Zweifel an der Neutralität des ursprünglichen Vorsitzenden führten zur Neubestellung. Der Beschluss betonte die Bedeutung formeller Abläufe auch in eilbedürftigen Fällen.

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