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Urteile

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Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit beantwortet hat.

Der Besuch von Schulungen ist eine wichtige Grundlage, um die Aufgaben als Betriebsratsmitglied ordnungsgemäß erfüllen zu können. Dieses Recht auf Weiterbildung hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) nun gestärkt.

Vier Monate Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis – zulässig oder zu lang? Das BAG hat klargestellt, dass es dafür keinen festen Maßstab gibt. Entscheidend ist stets der Einzelfall, insbesondere Art der Tätigkeit und der Einarbeitungsaufwand. Für Betriebsräte ist die Entscheidung besonders relevant, da sie unmittelbare Auswirkungen auf Kündigungsfristen befristet Beschäftigter hat und Anlass bietet, die Praxis im Betrieb zu überprüfen.

Ein aktuelles Urteil des ArbG Siegburg macht deutlich: Der Abbau einer Hierarchieebene allein rechtfertigt keine betriebsbedingte Kündigung. Arbeitgeber müssen konkret darlegen, welche Aufgaben wegfallen und wie die Arbeit künftig verteilt wird. Für Betriebsräte liefert die Entscheidung wichtige Argumente für Widersprüche und die Beratung der Belegschaft.

Wenn Frauen für die gleiche oder gleichwertige Arbeit weniger Geld bekommen als ihre männlichen Kollegen, lässt dies vermuten, dass sie wegen ihres Geschlechts benachteiligt werden. Das hat das BAG entschieden.

Die Wahlvorbereitung läuft auf Hochtouren und inzwischen sind die Wahlvorstände mit ihren Aufgaben schon weit gekommen. Doch es ist hilfreich, sich jetzt noch einmal zu vergewissern, dass alles richtig läuft – so handeln Sie bis zum Schluss rechtssicher.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Eine vertragliche Regelung kann den Verfall von Urlaub bei dauerhafter Krankheit wirksam ausschließen – selbst über Jahre hinweg. In einem aktuellen Urteil musste der Arbeitgeber 144 Tage Mindesturlaub abgelten. Für Betriebsräte stellt sich damit die Frage: Sind die Arbeitsverträge im Betrieb wirklich rechtssicher ausgestaltet?

Wenn der Arbeitgeber eine bisher bezahlte Frühstückspause abschafft, kann der Betriebsrat dabei nicht mitbestimmen. Das gilt zumindest dann, wenn in anwendbarer Tarifvertrag existiert, der hierzu Regelungen trifft. Das hat das BAG entschieden.

Die interne Meldestelle ist Pflicht – aber kein Alleingang des Arbeitgebers. Zwar ist das Ob mitbestimmungsfrei, das Wie jedoch nicht. Werden Meldewege und Verfahren einseitig festgelegt, etwa per Aushang oder über eine externe Kanzlei, wird der Betriebsrat übergangen. Klare Ansage des AG: Auch ausgelagert bleibt die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zwingend.

Das LAG München hat entschieden, dass der besondere Kündigungsschutz des § 15 Abs. 3b Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht während der Probezeit greift. Zudem besteht der Schutz ohnehin nur, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zeitnah (innerhalb von drei Wochen, spätestens aber innerhalb von drei Monaten) nach dem Zugang der Kündigung über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 3b KSchG informiert.

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