DER STREITFALL Der Beklagte betreibt eine Gaststätte. Er zahlte an seine Beschäftigte (im Folgenden: Schuldnerin), die als Küchenhilfe eingestellt war, aber auch als Thekenkraft eingesetzt wurde, im September 2020 neben dem Monatslohn und Sonntagszuschlägen eine Corona-Prämie von 400 €. Über das Vermögen der Schuldnerin war im Jahr 2015 das Insolvenzverfahren…
Der Europäische Gerichtshof hat bereits 2019 entschieden, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, ein System zur Zeiterfassung anzubieten. Nun zieht das BAG nach und erhöht damit den Druck auf den Gesetzgeber, die Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeit endlich zu regeln.