Da der Kläger seit Beginn des Urlaubsjahres durchgehend bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig erkrankt war, meinte der Arbeitgeber, dass der Urlaubsverzicht wirksam sei und demnach keine Abgeltung zu zahlen wäre. Der Arbeitgeber verlor vor Gericht.
Nach der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds gab es Uneinigkeiten über das Bereitstellen von Freigetränken und Getränkewertmarken. Die Entscheidung des Gerichts: bei Getränkemarken handelt es sich nicht um Aufwendungsersatz, sondern um einen Entgeltbestandteil.
Nach einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung klagte der Arbeitnehmer. Er gewann vor Gericht, da nicht faktisch begründet war, weshalb die Kündigung notwendig war.
Aufgrund einer unbezahlten Freistellung kürzte der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin die Urlaubstage. Als die Arbeitnehmerin dagegen klagte, verlor sie vor Gericht. Urlaubsanspruch haben jene Arbeitnehmer, die die Erholung aufgrund von Vollzeitarbeit notwendig haben.
Nachdem der Arbeitnehmer trotz mehrfacher Abmahnung gegen die Kleiderordnung verstoßen hat, kündigte der Arbeitgeber ihm. Der Arbeitgeber gewann vor Gericht als der Arbeitnehmer gegen die Kündigung klagte. Die Arbeitsschutzkleidung obliegt im Rahmen seines Direktionsrechts dem Arbeitgeber.
Während der Teilnahme an einem freiwilligen Firmenlauf verletzt sich eine Arbeitnehmerin. Die Unfallkasse lehnt ab, den Vorfall als Arbeitsunfall anzuerkennen, da die Arbeitnehmerin nicht der Beschäftigung beim Arbeitgeber nach ging.
Während der Kläger positiv auf Corona getestet wurde, kam es zu einer Erneuerung der Quarantäneregelungen. Der Arzt stellte keine neue Krankschreibung aus. Als der Arbeitgeber Lohn abzog, hat der Arbeitnehmer dagegen geklagt.
Mit Blick auf die fortschreitenden Digitalisierung ist dieses Urteil sehr interessant. Der Arbeitgeber geht seiner Unterrichtungspflicht auch in digitaler Form nach und muss die Unterlagen hierfür nicht in gedruckter Form vorlegen.
Ein aktuelles Urteil des BAG verschafft Teilzeitbeschäftigten wichtige Rechte: Erhöht sich ihre Arbeitszeit, muss der Arbeitgeber eine Zulage ebenfalls im selben Umfang erhöhen. Betriebsräte sollten Kollegen in Teilzeit über die Entscheidung informieren.
Mit dem Aufkommen von künstlichen Intelligenzen wie beispielsweise ChatGPT entstehen zahlreiche rechtliche Fragen. So auch in Betrieben und Betriebsräten.