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Arbeitszeiterfassung

BRK+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Der Kläger erfasste seine Arbeitsstunden mittels technischer Zeitaufzeichnung ohne Aufzeichnung der Pausenzeiten. Am Ende des Arbeitsverhältnisses verlangte der Kläger die Überstundenvergütung. Der Arbeitnehmer verlor vor Gericht.

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