Das Gremium wählt den Vorsitzenden aus seiner Mitte in der konstituierenden Sitzung. Besondere Rechte hat der Vorsitzende nach dem BetrVG nicht, aber einige besondere Aufgaben. Wer zum Vorsitzenden gewählt wurde, ist deshalb nicht der Chef – aber eine gewisse leitende und koordinierende Rolle kommt ihm natürlich trotzdem zu.