Der Wahlvorstand ist das wichtigste Gremium, wenn es um die Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratswahlen geht. Er kann durchaus schon sechs Monate vor dem Wahltermin bestellt werden. Damit Sie ausreichend Zeit zur stressfreien Planung haben, ist es sinnvoll, sich im Gremium langsam, aber sicher mit der Bestellung des Wahlvorstands und seinen Aufgaben zu beschäftigen.
Das BetrVG regelt in § 7 klar, wer den Betriebsrat wählen darf. Außerdem legt es in § 8 fest, wer sich in das Gremium wählen lassen kann. Wichtig: Ohne Eintragung in die Wählerliste darf niemand seine Stimme abgeben.
In Betrieben mit höchstens 100 Beschäftigten wird nach den Grundsätzen des vereinfachten einstufigen Wahlverfahrens gewählt. Wenn Ihr Betrieb zwischen 101 und 200 Beschäftigten hat, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, im vereinfachten Wahlverfahren zu wählen. Allerdings müssen Sie dies ausdrücklich mit der Geschäftsleitung so vereinbaren. Rechtsgrundlage ist § 14a BetrVG.
Für die Organisation und Durchführung der Betriebsratswahl ist der Wahlvorstand verantwortlich (§ 18 BetrVG). Dieser leitet das gesamte Wahlverfahren (§ 1 Abs. 1 WO) und ist verpflichtet, die Wahl nach seiner Einsetzung unverzüglich einzuleiten, ordnungsgemäß durchzuführen und das Ergebnis festzustellen (§ 18 Abs. 1 BetrVG).
Das Wahlausschreiben erfüllt einen besonders wichtigen Zweck: Es informiert die Kollegen darüber, wie die Wahl im Einzelnen abläuft. Es ist somit das zentrale Dokument zur Einleitung der Betriebsratswahl. Zuständig für die Erstellung und die öffentliche Bekanntmachung ist der Wahlvorstand.
Das normale Wahlverfahren wird in allen Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten angewendet. Grundsätzlich ist es auch maßgeblich für Betriebe mit mehr als 101 Arbeitnehmern – in diesen Fällen können Betriebsrat und Arbeitgeber aber stattdessen auch die Wahl nach dem vereinfachten Verfahren des § 14a BetrVG durchführen, falls sie das vereinbart haben.
Die Betriebsratswahlen werfen so langsam, aber sicher ihre Schatten voraus. Es ist ratsam, schon jetzt zu überlegen, welche Aufgaben bei der Wahlvorbereitung anfallen und wie diese am besten bewältigt werden können. Die ausführliche Information der Kollegen über Ihre Arbeit und Erfolge als Betriebsrat ist im Vorfeld der Wahlen besonders wichtig.