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Betriebsratswahl

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Menschen stehen Schlange vor einer Wahlurnet
Bild: © ilustradani/ DigitalVision Vectors / Getty Images Plus

In nur 45 Minuten erfahren Sie, wie Sie den Ablauf am Wahltag am besten gestalten und worauf Sie dabei achten sollten.

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So prüfen Sie Wahlvorschläge
Bild: © Akarawut Lohacharoenvanich / iStock / Getty Images Plus

Eine der zentralen Aufgaben des Wahlvorstands beim normalen Wahlverfahren ist die Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge. Etwaige Fehler können unter Umständen zur Anfechtbarkeit der Wahl führen. Zum Glück erklärt die Wahlordnung BetrVG (WO) sehr genau, wie korrekte Wahlvorschläge aussehen.

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Herkömmliches Wahlverfahren: Anleitung für den Wahlvorstand
Bild: © olegback iStock / Getty Images Plus

Der Wahlvorstand ist das wichtigste Gremium, wenn es um die Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratswahlen geht. Er kann durchaus schon sechs Monate vor dem Wahltermin bestellt werden. Damit Sie ausreichend Zeit zur stressfreien Planung haben, ist es sinnvoll, sich im Gremium langsam, aber sicher mit der Bestellung des Wahlvorstands und seinen Aufgaben zu beschäftigen.

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Rotes, grünes und blaues Blatt
Bild: © boonyoo/iStock/Getty Images Plus

In ca. 45 Minuten erfahren Sie, wie Sie die Wahl am besten durchführen und worauf Sie besonders achten müssen.

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Wahlzettel wird in Wahlurne geworfen.
Bild: ©Rawpixel/iStock/Getty Images Plus

Das BetrVG regelt in § 7 klar, wer den Betriebsrat wählen darf. Außerdem legt es in § 8 fest, wer sich in das Gremium wählen lassen kann. Wichtig: Ohne Eintragung in die Wählerliste darf niemand seine Stimme abgeben.

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Checkliste
Bild: ©Rudzhan Nagiev/iStock/Getty Images Plus

In Betrieben mit höchstens 100 Beschäftigten wird nach den Grundsätzen des vereinfachten einstufigen Wahlverfahrens gewählt. Wenn Ihr Betrieb zwischen 101 und 200 Beschäftigten hat, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, im vereinfachten Wahlverfahren zu wählen. Allerdings müssen Sie dies ausdrücklich mit der Geschäftsleitung so vereinbaren. Rechtsgrundlage ist § 14a BetrVG.

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Alles Wichtige zum Wahlvorstand
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Für die Organisation und Durchführung der Betriebsratswahl ist der Wahlvorstand verantwortlich (§ 18 BetrVG). Dieser leitet das gesamte Wahlverfahren (§ 1 Abs. 1 WO) und ist verpflichtet, die Wahl nach seiner Einsetzung unverzüglich einzuleiten, ordnungsgemäß durchzuführen und das Ergebnis festzustellen (§ 18 Abs. 1 BetrVG).

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Wahlausschreiben – rechtssicher und fehlerfrei
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Das Wahlausschreiben erfüllt einen besonders wichtigen Zweck: Es informiert die Kollegen darüber, wie die Wahl im Einzelnen abläuft. Es ist somit das zentrale Dokument zur Einleitung der Betriebsratswahl. Zuständig für die Erstellung und die öffentliche Bekanntmachung ist der Wahlvorstand.

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Säulen mit Details.
Bild: ©arsenisspyros/iStock/Getty Images Plus

Das normale Wahlverfahren wird in allen Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten angewendet. Grundsätzlich ist es auch maßgeblich für Betriebe mit mehr als 101 Arbeitnehmern – in diesen Fällen können Betriebsrat und Arbeitgeber aber stattdessen auch die Wahl nach dem vereinfachten Verfahren des § 14a BetrVG durchführen, falls sie das vereinbart haben.

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