Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Datenschutz

Bisher war nicht klar, ob der Betriebsrat als verantwortliche Stelle bei der Verarbeitung personenbezogener Daten galt. Mehrheitlich wurde das zwar abgelehnt und nur der Arbeitgeber als solche gesehen, doch ein Rest Unsicherheit blieb. Nun herrscht zum Glück endlich – zumindest ein Stück weit – Klarheit: Ausschließlich der Arbeitgeber gilt als der für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

BRK+
Fingerabdruck-Scanner.
Bild: ©NatalyaBurova/iStock/Getty Images Plus

In den meisten Betrieben wird die Arbeitszeit erfasst. Und auch der Gesetzgeber setzt mit dem Entwurf zum neuen Arbeitszeitgesetz voll auf elektronische Systeme. Hier spielt der Datenschutz der Arbeitnehmer eine große Rolle.

2 von 2