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Kündigung

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Wann der Arbeitgeber Kündigungsgründe nachschieben kann
Bild: © Chalirmpoj Pimpisarn / iStock / Getty Images Plus

Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung angehört werden – sonst ist die Kündigung unwirksam. Doch was gilt, wenn dem Arbeitgeber nachträglich neue Kündigungsgründe bekannt werden? Unter bestimmten Bedingungen dürfen solche Gründe nachgeschoben werden.

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Frau hat gekündigt und verlässt strahlend mit ihren Sachen das Büro
Bild: © Three Spots / iStock / Getty Images Plus

Eine aktuelle Studie zeigt: Das Verhältnis zur Führungskraft kann ein Kündigungsgrund sein – meist spielen jedoch mehrere Faktoren zusammen. Für Betriebsräte heißt das: Wer Kündigungen verstehen will, muss das Gesamtbild im Blick behalten.

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Mann mit Sicherheitsbekleidung kontrolliert Sicherheit des Betriebs.
Bild: ©twinsterphoto/iStock/Getty Images Plus

Das LAG Niedersachsen hat verdeutlicht, dass sich Arbeitnehmer an geltende Sicherheitsanweisungen halten müssen. Ansonsten droht ihnen die Kündigung durch den Arbeitgeber. Das gilt insbesondere dann, wenn sie sich uneinsichtig zeigen und es immer wieder zu Verstößen kommt.

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Das sind die wichtigsten Fristen im Arbeitsrecht
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Gesetzliche Fristen bestimmen, bis wann ein Arbeitnehmer tätig werden muss, wenn er sich zum Beispiel gegen eine Kündigung wehren oder eine Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend machen möchte. Da sich Kollegen in solchen Fällen häufig zuerst an den Betriebsrat wenden, ist es auch für Gremiumsmitglieder sinnvoll, die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fristen zu kennen.

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Zwei Männer zeigen im Hintergrund lachend auf ein im Vordergrund stehendes, weinendes Mädchen.
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In jedem Betrieb gibt es Konflikte und verbale Auseinandersetzungen – zwischen Kollegen oder auch im Verhältnis zu Vorgesetzten. Der Betriebsrat wird damit häufig konfrontiert: Sei es, ob er als Streitschlichter eingesetzt wird oder ob er sich im Rahmen einer geplanten Kündigung mit der rechtlichen Einschätzung des Vorfalls befassen muss. Deshalb ist es hilfreich, Äußerungen dahin gehend prüfen zu können, ob sie beleidigend sind und somit eine Entlassung rechtfertigen könnten.

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So können Sie Ihre Rechte bei Kündigungen erweitern
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Bei geplanten Kündigungen ist die gesetzlich vorgesehene Beteiligung von Betriebsräten im Wesentlichen auf das Anhörungsrecht und Stellungnahmen beschränkt. Durch freiwillige Betriebsvereinbarungen lassen sich die Mitbestimmungsrechte wirksam erweitern.

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Richter und Justitia
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Ein Betriebsratsvorsitzender wurde außerordentlich gekündigt, nachdem er einem Fortbildungskongress eigenmächtig fernblieb und in seinem Arbeitszeitnachweis angab, Betriebsratsarbeit im Café erledigt zu haben. Der Arbeitgeber vermutete Arbeitszeitbetrug, woraufhin das Gericht zugunsten des Arbeitgebers entschied und die Zustimmung zur Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden ersetzte.

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Non-Compete Agreement
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Wettbewerbsverbote für ausscheidende Mitarbeiter können ein Mittel für den Arbeit­geber sein, sich zu schützen. Doch für deren Gültigkeit gibt es strikte Vorgaben. Nutzen Sie Ihr Überwachungsrecht nach § 80 Abs. 1 BetrVG, um zu kontrollieren, ob der Arbeitgeber über das Ziel hinausschießt.

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Strenge Anforderungen an Verdachtskündigungen
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Die Verdachtskündigung ist zulässig, wenn objektive Tatsachen vorliegen, die den dringenden Verdacht wecken, dass der Arbeitnehmer eine schwere Vertragsverletzung begangen hat. Der Arbeitgeber muss die Kündigung zudem damit begründen, dass gerade dieser Verdacht das Vertrauen unwiederbringlich zerstört hat.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Nach einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung klagte der Arbeitnehmer. Er gewann vor Gericht, da nicht faktisch begründet war, weshalb die Kündigung notwendig war.

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