Künstliche Intelligenz – kurz KI – ist in aller Munde. Klar ist, dass diese neue Technologie die Arbeitswelt revolutionieren wird. Weniger klar ist häufig, wo, wann, wie und in welchem Ausmaß genau. Für Betriebsräte wirft diese sich in atemberaubendem Tempo entwickelnde Umwälzung viele Fragen auf, bietet aber durchaus auch Chancen.
Die zunehmende Bedeutung von Künstlicher Intelligenz und Big Data auch in der Arbeitswelt führt zu neuen Fragen und Herausforderungen: Welche Folgen haben immer ausgeklügeltere Datenerfassungs- und -auswertungssysteme im Hinblick auf die Überwachung der Beschäftigten? Werden Kündigungen künftig das Ergebnis automatisierter Prozesse sein?
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz hat viele Neuerungen gebracht. Unter anderem ist nun ein ausdrückliches Beteiligungsrecht beim Einsatz Künstlicher Intelligenz im BetrVG hinzugekommen. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob damit auch wirklich ein Mehr an Mitbestimmung kommt.