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mobiles Arbeiten

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Mann sitzt am Esstisch zuhause und arbeitet am Laptop.
Bild: ©Miljan Živković/iStock/Getty Images Plus

Wer viel im Homeoffice arbeitet, hat oft schlechtere Chancen, beruflich aufzusteigen. Das zeigt eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Besonders kinderlose Männer und Frauen sowie Väter, die oft von zu Hause arbeiten, werden seltener befördert.

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Frau am Schreibtisch im Homeoffice.
Bild: ©Korrawin/iStock/Getty Images Plus

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG gibt es erst seit 2021. Gerichte haben deshalb nun zu klären, was genau alles zur Ausgestaltung mobiler Arbeit zählt. Dazu äußert sich in einer zu begrüßenden Entscheidung das LAG Berlin-Brandenburg.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Betriebsräte haben ein Mitbestimmungsrecht, wenn es darum geht, mobile Arbeit im Betrieb zu gestalten. Das LAG München hat dieses Recht nun eindeutig bestätigt: Die Richter urteilten, dass der Betriebsrat einen Unterlassungsanspruch gegen den Arbeitgeber hat, wenn dieser gegen eine zu mobiler Arbeit geschlossene Betriebsvereinbarung verstößt.

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Mann arbeitet an seinem Handy während er unterwegs ist.
Bild: ©Production Perig/stock.adobe.com

Mobile Arbeit ist – nicht zuletzt während der Pandemie – nahezu unbegrenzt auf dem Vormarsch: Überall werden E-Mails gecheckt, Präsentationen bearbeitet oder Kalkulationen erstellt. Bisher fehlten hierzu klare gesetzliche Regelungen. § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG beinhaltet dank des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes jetzt ausdrücklich das Recht des Betriebsrats, bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit mitzubestimmen.

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

In nur 30 Minuten erfahren Sie, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und inwieweit Sie als Betriebsrat mitbestimmen können.

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