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Autor: schmidta

Benchmarking: Das kann der Betriebsrat tun

Benchmarking kann Unternehmen wichtige Erkenntnisse über die eigenen Leistungen verglichen mit denen der Branchenbesten verschaffen. So können Stärken und Schwächen in den eigenen Prozessen ermittelt sowie entsprechende Maßnahmen zur Optimierung entwickelt und umgesetzt werden.

„Faktische Umgruppierung“ ist nach § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtig

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

So können Sie bei Werksausweisen mitbestimmen

Keine Frage, Werksausweise sind sehr praktisch und erfreuen sich in deutschen Unternehmen großer Beliebtheit: Sie erleichtern den organisatorischen Ablauf, schaffen eine verstärkte Identifikation mit der Firma und somit ein besseres Gemeinschaftsgefühl.

Betriebsrisiko darf nicht auf Arbeitnehmer abgewälzt werden

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

Rechte und Pflichten kranker Kollegen

Die Hausbesuche bei kranken Tesla-Beschäftigten haben das Thema Arbeitsunfähig­keit wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Was darf der Arbeitgeber kontrollieren und wie müssen sich Mitarbeiter im Krankheitsfall verhalten?

Gute Führungskräfte – guter Arbeitsschutz

Führungskräfte bestimmen den Arbeitsalltag der Beschäftigten ganz erheblich. Dabei haben viele ihrer Handlungen und Entscheidungen Einfluss auf die Gesundheit der Kollegen – mitunter auch unbeabsichtigt oder indirekt.

Einigungsstelle: Einsetzung durch Gericht ist auch in Eilfällen abzuwarten

Im Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über Dienstpläne für 2024 entschied das LAG Köln, dass eine gerichtlich eingesetzte Einigungsstelle erst nach formeller Rechtskraft tätig werden darf. Zweifel an der Neutralität des ursprünglichen Vorsitzenden führten zur Neubestellung. Der Beschluss betonte die Bedeutung formeller Abläufe auch in eilbedürftigen Fällen.
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