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Allgemein

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Neue Regelung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Bild: © fiWavebreakmediaMicro/ stock.adobe.com
MItbestimmung

Nach 50 Jahren gibt es seit diesem Jahr neue „Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Künftig wird die arbeitsmedizinische Vorsorge von Untersuchungen getrennt, die dem Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen dienen.

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Mann im Rollstuhl und Frau am Schreibtisch.
Bild: ©AndreyPopov/iStock/Getty Images Plus

Menschen mit Behinderung sind trotz oft überdurchschnitt­licher Qualifikation und Motivation öfter arbeitslos. Das soll sich durch das neue Gesetz für mehr Inklusion im Arbeitsmarkt ändern, das voraussichtlich Anfang 2024 in Kraft tritt.

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AOK: Kinderkrankentage bleiben Frauensache
Bild: © dolgachov/gettyimages/iStock

Eine aktuelle Auswertung der AOK zeigt, dass die Betreuung erkrankter Kinder nach wie vor größtenteils von Frauen übernommen wird. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands spricht sich dafür aus, dass künftig auch Väter häufiger die Möglichkeit nutzen, für die Pflege ihrer kranken Kinder zu Hause zu bleiben.

In ca. 45 Minuten erfahren Sie, welche Arten von Betriebsversammlungen es gibt und wie Sie diese am besten vorbereiten.

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Studie: Mehr Vielfalt in Unternehmen
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Vielfalt ist in den Belegschaften deutscher Unternehmen Alltag, Diskriminierung aber auch. Nötig ist eine inklusive Unternehmenskultur mit verbindlichen Zielen – auch für vielfältigere Führungsetagen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

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Schaffen Sie klare Regeln für Zielvereinbarungen
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Betriebsräte haben bei Zielvereinbarungen zwar kein generelles erzwingbares Mitbestimmungsrecht über die inhaltlichen Ziele selbst, aber sie sind in vielen praxisrelevanten Punkten zwingend zu beteiligen. Entscheidend ist, dass Zielvereinbarungen häufig Fragen der Leistungsbewertung, des Entgeltsystems oder des Verhaltens der Beschäftigten betreffen – und genau hier greifen Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG.

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Illustration mit dem Text: Oosps... something went wrong
Bild: © Nadya Ustyuzhantseva / iStock / Getty Images Plus

In ca. 45 Minuten erfahren Sie, welche Stolperfallen es im Alltag für Betriebsräte gibt und wie Sie diese sicher vermeiden.

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Die wichtigsten „Quick Wins“ im Arbeitsschutz
Bild: © koldo studio/iStock/Getty Images Plus

Quick Wins im betrieblichen Arbeitsschutz sind schnell umsetzbare, kostengünstige Maßnahmen. Das Tolle daran: Sie verbessern die Sicherheit der Beschäftigten unmittelbar – ohne lange Planungs- und Umsetzungsphasen. Mit Quick Wins können Betriebsrat und Arbeitgeber Beschäftigte wirksam schützen.

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