Sobald der Wahlvorstand bestellt ist, beginnt seine eigentliche Arbeit – und die letzten drei Monate vor der Wahl sind die entscheidende Phase. Jetzt zahlt sich eine gute Vorbereitung aus, um die unterschiedlichen Aufgaben ordnungsgemäß und fristgerecht zu erfüllen.
Damit Sie die Interessen der Beschäftigten möglichst gut vertreten können, müssen Sie als Betriebsrat regelmäßig mit der Geschäftsführung verhandeln. Um hier erfolgreich zu sein, bedarf es zum einen einer gewissen Erfahrung, aber vor allem einer strukturierten Vorbereitung.
Die Bundesregierung hat das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet. Dieses beinhaltet verschiedene Maßnahmen, die Bürger finanziell entlasten sollen. Dazu zählt auch eine Erhöhung der Pendlerpauschale zu Jahresbeginn.
Eine Hauptunfallquelle in Betrieben sind Treppen: Kollegen stolpern, rutschen oder übersehen Stufen – und das führt nicht selten zu erheblichen Verletzungen. Etliche dieser Unfälle könnten vermieden werden, wenn die Kollegen den Handlauf der Treppen nutzen würden. Das sollte übrigens auch für die Freizeit gelten.
Auch Betriebsratsmitglieder mit befristetem Vertrag haben keinen Anspruch auf Entfristung. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber sie wegen ihres Mandats benachteiligt hat. Nur dann besteht ein Schadensersatzanspruch.
Angesichts des weit verbreiteten Personalmangels stoßen zahlreiche Beschäftigte zunehmend an ihre Belastungsgrenzen. Dies kann einerseits dazu führen, dass eine andauernde Überbeanspruchung das Risiko einer Erkrankung bei den Mitarbeitenden erhöht. Andererseits besteht die Gefahr, dass auch Dritte – insbesondere im Gesundheits- und Pflegebereich – gesundheitliche Schäden erleiden. In solchen Situationen kann es sinnvoll und erforderlich sein, eine Überlastungsanzeige zu stellen.